Hooksiel (21.1.2023) – Klimaschützer klagen über Energieverschwendung, Umweltschützer über „Lichtverschmutzung“. Jäger sorgen sich um das Wohl der Wildtiere, Touristiker befürchten, dass der Sonnenaufgang über der Jade an Attraktivität verliert. Stein des Anstoßes: Die „Höegh Esperanza“. Das Regasifisierungs-Schiff liegt seit Ende 2022 am LNG-Terminal in Wilhelmshaven – und erstrahlt nachts durch ihren vollem Lichterglanz nicht nur den Hooksieler Außenhafen, sondern weite Teile des Wangerlandes bis hin nach Horumersiel.
Muss das sein? Der friesische Kreistag befasst sich aktuell mit dem Projekt „Sternenfunkeln über Friesland“. Ziel der Initiative ist es, nachts zwischen 22 und 6 Uhr sämtliche Außenbeleuchtungen auszuschalten, die nicht sicherheitsrelevant sind. Dadurch soll ein Beitrag zum Klimaschutz und für die Artenvielfalt geleistet werden, das „Kulturgut Sternenhimmel“ erlebbar bleiben und der gesunde Schlaf von Bürgerinnen und Bürgern im Umfeld gefördert werden.
Die Verdunkelung des Fabrikschiffes „Höegh Esperanza“ könnte dafür, zumindest theoretisch, einen Beitrag leisten. Ob das auch praktisch funktionieren wird, ist fraglich. Das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) in Oldenburg verweist auf Nachfrage von „Hooksiel-life“ auf Sicherheitsaspekte, die sich aus dem Bundeswasserstraßen-Gesetz und dem Arbeitsschutz-Gesetz ergeben. „Bei der FSRU (Floating Storage an Regasification Unit, d. Red.) einschließlich des Anlegers handelt es sich um eine Arbeitsstätte, die an sieben Tagen die Woche 24 Stunden pro Tag betrieben wird“, erläutert Behördenleiter Jerzy Gohlke. „Das Schiff als solches und die Strukturen auf dem Anleger müssen daher beleuchtet sein.“
Die Lichtstärke und der Aufhellungseffekt durch die Beleuchtung der FSRU seien im Rahmen des Immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungsverfahrens gutachterlich untersucht worden. Dabei seien – bei unterschiedlichen Tiefgängen des Schiffes – die Auswirkungen auf mehrere Standorte in Hooksiel, Wilhelmshaven und Tossens rechnerisch ermittel worden, so Gohlke. „Im Ergebnis ist festzustellen, dass die berechneten Beleuchtungsstärken sowie die Werte für psychologische Blendung, insbesondere in der Nachtzeit, deutlich unterhalb der Immissionsrichtwerte liegen.“
Das GGA verweist auf die gültigen Immissionsrichtwerte, die im Hinblick auf das „Schutzgut Mensch“ festgesetzt wurden. Danach liegt eine „schädliche Umwelteinwirkung“ dann vor, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit „erheblich belästigt wird“. Für Flora und Fauna existieren keine Grenzwerte. Aber da es an der Jade und im anliegenden Industriegebiet auch bislang schon eine Reihe von nächtlichen Lichtquellen gab, erwartet das GAA durch den Betrieb der FSRU und des Anlegers auch „keine erheblichen Beeinträchtigungen“ für Flora und Fauna.
Auch für Menschen sieht das GAA keinen Handlungsbedarf. „Für allgemeine Wohngebiete und Dorf- bzw. Mischgebiete beträgt der Grenzwert in der Nachtzeit 1 Lux als mittlere Beleuchtungsstärke“, erläutert Gohlke. Den soll die FSRU nicht überschreiten. Zum Vergleich: Die Leuchtintensität von Straßenbeleuchtungen wird mit 10 Lux (lx) angegeben, eine Vollmondnacht kommt auf bis zu 0,36 Lux. 1 Lux entspricht in etwa dem Licht einer Kerze in einem Meter Entfernung.
Kritiker bezweifeln, ob die rechnerisch ermittelte Beleuchtungsintensität durch die „Höegh Esperanza“ mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmt. Klarheit darüber sollen Lux-Messungen vor Ort ergeben.