Wangerland (29. 11. 2025) – Die Gemeinde Wangerland ändert ihre Satzung zur Erhebung von Zweitwohnungssteuern im Gemeindegebiet. Hintergrund sind mehrere Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg gegen bereits erlassene Zweitwohnungssteuer-Bescheide.
Künftig, so erläuterte Thomas Hayen aus der Gemeindeverwaltung vor dem Finanzausschuss des Rates, werde bei der Berechnung der Steuerhöhe der so genannte „Einheitswert“ der Immobilie keine Rolle mehr spielen. Das Verwaltungsgericht meldete mit Blick auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Zweifel an, ob dieser auf das Jahr 1964 zurückgehende Wert für heutige Immobilien noch aussagekräftig ist.
Als Grundlage für die Ermittlung der Steuer soll jetzt ein „Wohnwert“ ermittelt werden, der sich aus vier Faktoren zusammensetzt: der Wohnfläche, der Lage der Immobilie, deren Baujahr und der Gebäudeart. Wie Hayen sagte, werde die Umstellung für die Gemeinde aufkommensneutral erfolgen. Man rechne weiterhin mit Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro. Für die einzelnen Steuerpflichtigen könnten sich durch die Neufassung der Satzung aber im geringen Umfang Veränderungen der Steuerlast in die eine oder andere Richtung ergeben.








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