Hooksiel (15. 5. 2023) – Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wangerland hat a heutigen Montagabend in nicht-öffentlicher Sitzung gegen eine Verlängerung des Pachtvertrages für das Restaurant des Hallenwellenbades in Hooksiel gestimmt. Das teile Bürgermeister Mario Szlezak (SPD) im Anschluss mit. Details zur Debatte in dem Gremium wurden zunächst nicht bekannt.
Das Hallenwellenbad gehört der gemeindeeigenen Wangerland Touristik GmbH (WTG). Der Gemeinderat vertritt die Interessen des Gesellschafters. Pächter des Hallenbad-Restaurants ist der Investor Carsten Hippenstiel, der in das Restaurant und seine Außenanlagen in den vergangenen Monaten nach eigenen Angaben mindestens 900 000 Euro investiert hat. Allerdings: Laut Vertrag hätte das Restaurant zum 1. Mai dieses Jahres wieder eröffnet werden sollen.
Das war Hippenstiel nicht gelungen. Mehrfach hatte er potenzielle Betreiber vorgestellt, die dann aber aus verschiedenen Gründen wieder abgesprungen waren. Daraufhin hin hatte die WTG nach eignem Bekunden den Pachtvertrag zum 31. Mai gekündigt.
Der VA hat diese Entscheidung jetzt bekräftigt – und damit Appellen unter anderem von der Bürgerinitiative Hooksiel, man möge den Vertrag noch einmal um eine letzte Schonfrist verlängern, eine Absage erteilt. Die BI hatte für den Investor unter anderem ins Feld geführt, dass das Hallenbad selbst ja auch noch geschlossen sei und dass Hippenstiel am ersten Mai-Wochenende tatsächlich einen weiteren, anerkannten Gastronomen aus der Region als potenziellen Betreiber vorgestellt hatte. Zudem hatte die BI bis zuletzt gehofft, dass Hippenstiel auch noch als Mit-Investor für die absehbar notwenigen Sanierungsarbeiten im Hallenwellenbad zur Verfügung stehen könnte.
Dieser Traum dürfte jetzt ausgeträumt sein. Wie es mit dem Restaurant weitergehen soll, ist völlig unklar. Gemeinsames Ziel im Rat sei es weiterhin, das Restaurant so schnell wie möglich zu eröffnen, sagte Szlezak gegen über „Hooksiel-Life“. Vielleicht ja sogar mit dem von Hippenstiel vorgeschlagenem Betreiber. „Wir hoffen jetzt, dass es eine außergerichtliche Einigung mit dem Investor geben kann.“ Knackpunkt dabe dürfte wohl werden, ob und wie Hippenstiel für seine bereits getätigten Investitionen entschädigt werden soll. Ohne eine Einigung in dieser Frage dürfte ein Rechtsstreit drohen.
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