Friesland (17. 6. 2025) – Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi rät dem Landkreis Friesland in der Krankenhaus-Debatte dazu, „den Standort Varel zumindest so lange zu erhalten, bis Geburtshilfe und Frauenheilkunde in eine möglicherweise zu errichtende Zentralklinik aufgenommen werden“. Die Geburten, die aktuell in Varel betreut werden, könnten nicht ohne Weiteres auf andere niedersächsische Krankenhaus-Standorte verteilt werden, stellt der Minister fest.
Philippi hat sich auf Anfrage des Landkreises Friesland schriftlich zur Versorgungsrelevanz eines Krankenhaus-Standortes Varel für die Geburtshilfe und Frauenheilkunde geäußert. Im Kern habe er die Bewertungen des veröffentlichten WMC-Gutachtens bestätigt, teilte der Landkreis heute mit. Eine Bezuschussung der laufenden Betriebskosten durch das Land habe er ausgeschlossen.
Geburten künftig in Zentralkrankenhaus?
Für eine Entscheidung zum Standort Varel verweist der Minister auf die kommunalen Gremien des Trägers vor Ort, also des Kreistages des Landkreises Friesland. Der Standort Varel als Teil der „Friesland Kliniken“ weist Defizite in Millionen-Höhe aus. Überlegungen, das Hospital zu schließen und in einem weiteren Schritt möglicherweise zusammen mit der Stadt Wilhelmshaven ein modernes Zentralkrankenhaus zu bauen, haben in Varel erhebliche Proteste ausgelöst.
Aus dem WMC-Gutachten geht unter anderem hervor, dass unter dem Aspekt der Erreichbarkeit bzw. der Fahrzeit das St. Johannes-Hospital nicht versorgungsrelevant sei. Diese Einschätzung könne laut Antwortschreiben des Ministers „fachlich nachvollzogen werden“. In der Betrachtung von WMC würden allerdings Kliniken im Land Bremen mit einberechnet. Es werde also davon ausgegangen, dass einige Patientinnen gegebenenfalls in Bremen und nicht in Niedersachsen versorgt werden können.
Betriebskosten-Zuschuss ausgeschlossen
Nicht für möglich hält das Ministerium eine Förderung vom Land, durch die der Standort Varel als Geburtsklinik unterstützt würde. Eine Förderung wie beispielsweise für das ambulante OP-Zentrum sei generell nur im investiven Bereich möglich. Eine finanzielle Unterstützung in Bezug auf Betriebskosten durch das Land sei gesetzlich ausgeschlossen.
Landrat Sven Ambrosy dankte dem Minister für seine Antworten. Es sei jetzt an den Mitgliedern des Kreistages, auf Grundlage der Gutachten und der Einschätzung des Ministers eine gute Lösung für die Gesundheitsversorgung im Landkreis zu beraten. Ambrosy: „Ich appelliere weiter an Bund und Land dringend die besondere Lage der bundesweit unterfinanzierten Geburtshilfe in den Blick zu nehmen und zeitnah für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen.“
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