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Volkszählung im EU-Vogelschutzgebiet Wangerland

Wangerland (7. 4. 2026) – Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland kartiert ab sofort bis Ende September gesetzlich geschützte Biotope im Kreisgebiet. Zusätzlich finden Brutvogelkartierungen in ausgewählten Acker- und Grünlandbereichen im EU-Vogelschutzgebiet „Wangerland“ statt.

Niedersächsischer Weg

Die Biotopkartierungen erfolgen im Zusammenhang mit dem „Niedersächsischen Weg“ sowie zur Aktualisierung des Landschaftsrahmenplans. Sie dienen dazu, den gesetzlichen Schutz der ökologisch wichtigen Flächen umzusetzen und zu sichern. „Für Dauergrün-Landflächen, die unter den gesetzlichen Biotopschutz fallen, kann auf Grundlage der Kartierung ein finanzieller Ausgleich für Bewirtschaftungseinschränkungen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beantragt werden“, teilt der Landkreis mit. Die Brutvogel-Kartierungen dienen als Grundlage für die geplante Managementplanung des EU-Vogelschutzgebiets „Wangerland“.

Für die Erfassung werden Mitarbeiterinnen des Landkreises unter anderem Wiesen und Weiden betreten. Die Brutvogel-Kartierungen erfolge überwiegend von Wegen und Randbereichen aus, sodass die Flächen nur bedingt betreten werden müssen. „Die Mitarbeiterinnen können sich durch Dienstausweise ausweisen“, betont die Behörde.

Erfassung von Pflanzen und Tieren

Die Kartierungen finden werktags von etwa 8 bis18 Uhr statt. Dabei werden die Flächen begangen, um Pflanzenarten zu erfassen und die Biotope abzugrenzen. Die Brutvogel-Erfassungen erfolgen in den frühen Morgenstunden bis zum frühen Mittag. Zusätzlich sind Nachbegehungen im Mai und Juni vorgesehen. Die einzelnen Begehungen dauern je nach Größe der Fläche etwa 30 bis 60 Minuten. Der Landkreis bittet die Grundstücksigentümer um Verständnis für die Kartierungsarbeiten sowie für das kurzfristige Betreten der Flächen.

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