Friesland/Hooksiel (8. 9. 2026) – Immer häufiger berichtet die Polizei von Unfällen, bei denen Pedelec-Fahrer und auch E-Scooter-Fahrer beteiligt sind. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Beteiligten die geltenden Verkehrsregeln nicht kennen.

Ein klassiches Beispiel aus den vergangenen Tagen im Jeverland: Nach einer Begegnung mit einem E-Scooter-Fahrer stürzt eine Pedele-Fahrerin und verletzt sich dabei. Die Frau befuhr einen Gehweg, der durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ für den Radverkehr freigegeben ist. In einem durch Sträucher verengten Bereich kommt ihr ein E-Scooter-Fahrer entgegen. Zu einer direkten Kollision kommt es nicht, aber die Radfahrerin verliert das Gleichgewicht.
Besondere Rücksichtnahme nötig
„Gerade die unterschiedlichen Regelungen für Fahrräder und E-Scooter sorgen im Alltag immer wieder für Unsicherheiten“, so die Polizei. Grundsätzlich gilt: Ein Gehweg ist dem Fußverkehr vorbehalten. Ist ein Gehweg – wie in Hooksiel die Regel – durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ zusätzlich für Fahrräder freigegeben, dürfen Radfahrende diesen benutzen – sie müssen es jedoch nicht.
Wer dort mit dem Fahrrad fährt, ist gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet. Der Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Radfahrende dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen erforderlichenfalls warten. „Ist ein gefahrloses Vorbeifahren nicht möglich, muss gegebenenfalls abgestiegen und das Fahrrad geschoben werden“, so die Polizei.
Für E-Scooter gilt eine andere Rechtslage: Ein Gehweg mit der alleinigen Freigabe „Radverkehr frei“ darf mit einem E-Scooter grundsätzlich nicht befahren werden. Eine für Fahrräder ausgesprochene Freigabe gilt nicht automatisch auch für Elektro-Kleinstfahrzeuge. Eine Nutzung wäre nur zulässig, wenn dies durch eine entsprechende Beschilderung ausdrücklich auch für Elektro-Kleinstfahrzeuge freigegeben wurde.
Rechtslage oft unbekannt
Anders ist die Rechtslage auf gemeinsamen Geh- und Radwege, die durch das Verkehrszeichen 240 gekennzeichnet sind. Solche Wege müssen von Fahrrädern und E-Scootern genutzt werden. Auch hier haben Fußgängerinnen und Fußgänger besonderen Schutz: Sie dürfen weder gefährdet noch behindert werden und die Geschwindigkeit muss erforderlichenfalls angepasst werden.
Die Polizei appelliert insbesondere an E-Scooter-Fahrende, sich vor Fahrtantritt mit den geltenden Regelungen vertraut zu machen. „Gehwege dienen in erster Linie dem Schutz des Fußverkehrs. Besonders Kinder, ältere Menschen und Personen mit Mobilitäts-Einschränkungen müssen sich dort sicher bewegen können“, betont die Polizei. „Rücksichtnahme und angepasste Geschwindigkeit sind entscheidend: Wo verschiedene Verkehrsarten aufeinandertreffen, sollte im Zweifel Geschwindigkeit herausgenommen, ausreichend Abstand gehalten und bei einer Engstelle gewartet werden. Ein vermeintlicher Zeitgewinn rechtfertigt keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender.“
Anmerkung: Liebe Leserinnen und Leser, wer die bereits erschienen Artikel im Rahmen der Serie „Hooksiel sicher“ lesen möchte, sollte im Suchfeld (oben links auf der Startseite) einfach „Hooksiel sicher“ eingeben. Anregungen, Hinweise oder Fragen zu Verkehrsregelungen in Hooksiel haben, melden Sie sich bitte per Email unter infos@hooksiel-life.de – Stichwort: „Hooksiel sicher“.










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