Weg frei für die Windenergie: Erneuerte Anlagen können deutlich größer werden

Windrad
Die meisten älteren Windkraftanlagen im Wangerland Mesen bis zur Rotorspitze um die hundert Meter. Im Rahmen des Repowerings installierte Neuanlagen könnten gut doppelt so hoch werden. Foto: hol

Hooksiel/Wangerland (27. 10. 2023) – Windenergie ist eine der Säulen der Energiewende. Neben dem Bau von einer Reihe von Offshore-Windparks auf hoher See soll auch die Windkraft-Ausbeute an Land deutlich erhöht werden – unter anderem durch das Erneuern alter Windkrafträder.  Auch in der Gemeinde Wangerland erwägen eine Reihe von Windmüllern das so genannte „Repowering“ ihrer mehrere Jahrzehnte alten Anlagen. Neue Konverter haben eine zum Teil zehnfach höhere Nennleistung. 

Repowering auch in Fremdenverkehrszone möglich

Wie der Landkreis Friesland als Genehmigungsbehörde bestätigt, hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen dafür in diesem Jahr erheblich erleichtert. So sind zum Beispiel Repower-Vorhaben – anders als die Planung neuer Windparks – ohne eine Bauleitplanung der Standort-Gemeinde möglich. Und: Repower-Anlagen können auch in Gebieten im Außenbereich aufgestellt werden, in denen die jeweilige Gemeinde eigentlich andere Entwicklungsabsichten Zwecke geplant hat. 

Wie der Landkreis bestätigt, gelten die vereinfachten Repower-Regelungen auch für überplante Gebiete. Hier müssten aber die Belange der Raumordnung und der Bauleitplanung mit abgewogen oder in Einklang mit überregionalen Planungen wie etwa für den Bau von Energietrassen gebracht werden. Im Klartext heißt das fürs Wangerland: Auch die in der „Fremdenverkehrlichen Schwerpunktzone“ zwischen Hooksiel und Horumersiel stehenden Einzelanlagen können durch effizientere Neuanlagen ersetzt werden – wenn sich Investoren finden, die die Investition von fünf oder auch sechs Millionen Euro aufbringen und riskieren wollen. 

Deutlich verkürzte Genehmigungsfristen

Aktuell lägen zwar noch keine Anträge von Investoren auf Repowering aus dem Wangerland vor, teilte der Landkreis auf Anfrage von „Hooksiel-life“ mit. Allerdings gäbe es drei Anträge auf Vorbescheide für entsprechende Projekte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

Eine EU-Verordnung zum Windkraft-Repowering schreit etwa deutlich verkürzte Genehmigungszeiträume vor. Die maximale Bearbeitungsdauer ist auf sechs Monate festgeschrieben. Artenschutzprüfung und Umweltverträglichkeits-Prüfungen für die Neuanlagen können als so genannte „Delta-Prüfungen“ durchgeführt werden, bei denen nur die Unterschiede zur Altanlage und den bei deren Genehmigung eingereichten Unterlagen ermittelt werden müssen. Zu bewerten sei nur noch die zusätzliche Belastung durch die neue, moderne, aber zum Teil auch deutlich höhere Anlage, bestätigt der Landkreis. 

Investoren entscheiden über Leistungsstärke

Über Leistungsstärke und Höhe der neuen Anlage entscheidet allein der Investor. Allerdings, so der Landkreis, müssten natürlich die Genehmigungs-Voraussetzungen erfüllt sein. So seien auch künftig die Grenzwerte etwa für Schallemissionen und Schattenwurf einzuhalten. Den so genannten „Disco-Effekt“ durch Windräder etwa müssen Anwohner maximal 30 Minuten am Tag oder bis zu acht Stunden im Jahr dulden.

Zu den zu erwartenden Belastungen von Anwohnern müssen die Investoren Gutachten bei der Genehmigungsbehörde einreichen. „Diese Gutachten werden zusätzlich von Fachpersonal gewürdigt“, versichert der Landkreis. „In der Konsequenz werden gegebenenfalls entsprechende Abschaltungen gefordert. Diese orientieren sich an den maximal zulässigen Immissionen.“ Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist für die Genehmigungsverfahren nicht zwingend vorgesehen.

Geringerer Abstand zu Wohnhäusern?

Dabei kann es zu kniffligen Fällen kommen. Der Grund: Die neuen Anlagen müssen nicht exakt am alten Standort gebaut werden. Die neue Windturbine, die durchaus 200 bis 250 Meter hoch sein kann, darf bis zum Zweifachen ihrer Gesamthöhe von der Altanlage entfernt stehen. Damit könnte sich der Abstand zu benachbarten Wohnhäusern erheblich verringern. 

Dichter als die zweifache Anlagenhöhe dürfen Windräder auf keinen Fall an Wohnhäuser heranrücken. Beträgt der Abstand zu den Wohnhäusern aber noch mehr als die dreifache Höhe der Windkraftanlage, geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Konverter keine „erdrückende Wirkung“ haben kann. Eine Einschätzung, die Betroffene möglicherweise anders sehen.

Allerdings, so bestätigt der Landkreis, werden im Rahmen des Repowerings keine zusätzlichen Windräder installiert werden. „Nach derzeitig geltender Rechtslage können an einem Altstandort keine ergänzenden Anlagen entstehen“

Erleichterungen auch für Windparks

Erleichtert worden ist auch die Möglichkeit, schon bestehende Windparks zu erweitern oder zu modernisieren, die in durch die Raumordnungs- und Bauleitplanung abgesicherten Gebieten stehen. Soweit diese Flächen nicht in einem Naturschutzgebiet oder einen Natura-2000-Gebiet liegen, entfällt bei einem Repowering des Windparks die Pflicht zur Artenschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfung komplett. Vorausgesetzt die Investoren stellen ihre Anträge bei der Genehmigungsbehörde bis Mitte 2024.

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