Behörde sieht für Badegäste in Hooksiel keine Gefahr durch chlorhaltige Abwässer

Norden/Wilhelmshaven/Hooksiel (16.12.2022) – Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat am heutigen Freitag dem Betreiber des LNG Terminals in Wilhelmshaven, der Uniper Global Commodities SE, die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in die Jade erteilt. Die Erlaubnis erfolge unter der Verpflichtung, hohe Umweltauflagen zu berücksichtigen, betont die Landesbehörde in einer Stellungnahme.Das LNG-Terminal gilt als wichtiger Baustein in der Strategie zur Sicherung der deutschen Gasversorgung. Am Samstag soll es offiziell in Betrieb genommen werden.

Insgesamt handele es sich um ein Verfahren unter besonderen weltpolitischen Bedingungen, betont NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer. Trotz der geforderten „Deutschland-Geschwindigkeit“ habe das NLWKN habe auf Grundlage geltenden Rechts für einen bestmöglichen Ausgleich gesellschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Belange gesorgt.

Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren stand vor allem wegen der beabsichtigten Einleitung von chlorhaltigem Abwasser im Fokus. Das Abwasser entsteht in der „FSRU“ (Floating Storage and Regasification Unit) – einer schwimmenden Anlage zur Regasifizierung von Flüssigerdgas (LNG). Damit die Rohre sich nicht zusetzen, ist eine Biozid-Behandlung erforderlich. Dafür wird das im Meerwasser enthaltene Natriumchlorid (Salz) unter anderem zu aktivem Chlor (NaOCl) umgewandelt, das dem Abwasser zugesetzt wird.

„Nach einer umfassenden und gründlichen Prüfung des Erlaubnisantrages und der hierzu zahlreich vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen sind die Fachleute zu dem Ergebnis gelangt, dass die beantragten Abwassereinleitungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Erlaubnis erteilt werden kann“, so das Fazit der Genehmigungsbehörde.

Insgesamt mehr als 300 Einwendungen und Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Naturschutz- und Umweltvereinigungen sowie Privatpersonen hatte der NLWKN in den zurückliegenden Wochen zu prüfen und zu bewerten. Gewässerökologische und naturschutzfachliche Einschätzungen hätten großen Einfluss auf die Bestimmungen des Erlaubnisbescheids gehabt, so NLWKN-Direktorin Rickmeyer.

Die Erlaubnis sei unter Berücksichtigung hoher Umweltstandards und zum Schutz des sensiblen Ökosystems mit umfangreichen Inhalts- und Nebenbestimmungen versehen worden. Diese beinhalten unter anderem eine Überwachung der Einleitungen, die Durchführung einer Beweissicherung beziehungsweise eines Monitorings mit einer Kombination aus physikalischen und chemischen Messungen rund um die FSRU und im Jadebusen. Darüber hinaus sei ein umfassenden Minimierungskonzept angeordnet worden.

So wird dem Betreiber auferlegt, ein Minimierungskonzet zu erstellen, in dem er bis zum 31. August 2023 darlegen muss, wie er den Einsatz von Bioziden minimieren will. Darüber hinaus soll Uniper auch den Einsatz alternativer Techniken (ohne Chloreinsatz) prüfen.

Messbare Auswirkungen auf das Ökosystem Jade und die darin befindlichen Lebewesen erwartet die Erlaubnisbehörde übrigens durch den Biozideinträge nicht. Auch ist nach Überzeugung der Erlaubnisbehörde eine gesundheitliche Gefährdung von Badenden etwa am Hooksieler Strand nicht zu erwarten. Der Chlorgehalt des Abwassers der FSRU sei deutlich niedriger als der Chlorgehalt, den das Umweltbundesamt für Schwimmbäder als unbedenklich einstuft. Entsprechende Einwendungen von Umweltschützern, Fischerei- und Tourismuswirtschaft wurden abgewiesen.

Der Erlaubnisbescheid kann samt der dazugehörenden Unterlagen auf der Internetseite des NLWKN eingesehen werden.

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