Drücken Sie „Enter“, um den Inhalte zu überspringen

Keine gütliche Einigung über Kündigung von AfD-Politikerin in Sicht

Wangerland/Wilhelmshaven (28. 10. 2026) – Damit hatten die Vertreter der Mission Lebenshaus gGmbH offenbar nicht gerechnet. Bei der heutigen Güteverhandlung zur Kündigung der AfD-Kommunalpolitikerin Martina Müller ließ Arbeitsrichterin Dorothea Vincetis durchblicken, dass nach ihrer derzeitigen Einschätzung eine Kandidatur bei der Kommunalwahl allein kein rechtmäßiger Grund für die Entlassung der Wangerländerin war und ist.

Martina Müller (hier mit ihrem Rechtsbeistand Dr. Christian Wirth) rückt nächste Woche für die AfD in den Wangerländer Gemeinderat und den frieisländischen Kreistag ein. Ob ihr Arbeitgeber, die Mission Lebenshaus, ihr deshalb kündigen durfte, ist fraglich. Foto: hol

Die Kündigung hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Saal 42 des Arbeitsgerichtes Wilhelmshaven war entsprechend gut gefüllt, unter anderem mit zahlreichen Medienvertretern. Einige schafften es allerdings nicht bis zum Beginn der Verhandlung in den Saal zu gelangen. Sie mussten sich im Eingangsbereich des Gerichtes ausgiebiger Kontrollen durch Justizmitarbeiter unterziehen.

Durch Kandidatur Loyalität verletzt?

Dr. Dr. Dieter Ahlers, Rechtsbeistand der zur Diakonie gehörenden Mission Lebenshaus (Bremen), erläuterte den Kündigungsgrund. Martina Müller (60) arbeitete in der Verwaltung des Friedel-Orth-Hospizes in Jever als Sekretärin der Geschäftsführung. Als ihre Kandidatur für die vom niedersächsischen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestufte AfD für den Wangerländer Gemeinderat und den Kreistag bekannt geworden sei, habe man die Mitarbeiterin zunächst abgemahnt – und dann zum 17. August fristlos gekündigt, nachdem sie es abgelehnt habe, von den Kandidaturen zurückzutreten. Mit dem öffentlichen Bekenntnis zur AfD stellt sich die Mitarbeiterin nach Ansicht der Mission gegen zentrale Werte des Unternehmens.

AfD ist nicht verboten 

Die Betroffene klagt gegen die Kündigung. Ihr Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth, zugleich Bundestagsabgeordneter der AfD, betonte, dass seine Mandantin über 15 Jahre gute Arbeit geleistet habe. Das Engagement für eine nicht verbotene Partei dürfe nicht zu ihrem Nachteil ausgelegt werden. Schon gar nicht mit Hinweis auf die Beurteilung der AfD durch den Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz unterstehe dem politisch geführten Innenministerium. Mit einer Bewertung der Verfassungstreue der Partei durch das Bundesverfassungsgericht habe die Einstufung als „rechtsextrem“ nichts zu tun.

Der juristische Austausch im Saal drehte sich vor allem um zwei Komplexe. Zum einen: Hätte der Arbeitgeber bei der Kündigung nicht auch eine Stellungnahme des Betriebsrates einholen müssen? Das Problem: Martina Müller selbst war die Mitarbeitervertreterin im Hospiz in Jever.

Zum zweiten: Nach dem Mitarbeitenden-Vertretungsgesetz (MVG) der Evangelischen Kirchen in Deutschland sind die Mitarbeitenden in kirchlichen Unternehmen zu Loyalität und vertrauensvoller Zusammenarbeit verpflichtet. In Kirchen hänge das Maß der geforderten Loyalität von der „Verkündungsnähe“ ab, so die Richterin, also von der Außenwirkung, die ein Mitarbeiter für das Unternehmen hat. Im konkreten Fall stellt sich die Frage, inwieweit eine Sekretärin der Verwaltungsleitung tatsächlich Außenkontakte hat.

Verhandlung im April

Die Logik, die dahinter steht: Um so mehr ein Mitarbeiter in der öffentlichen Wahrnehmung für das diakonisch-kirchliche Unternehmen steht, um so glaubwürdiger muss er hinter den zentralen Werten der Kirche stehen. Inwieweit gilt das für eine Sekretärin der Geschäftsführung? Sollte dieser Aspekt eine Rolle spielen, so ein Hinweis von Rechtsanwalt Wirth, hätte die Mission Lebenshaus vor einer Kündigung ein interne Versetzung prüfen können und müssen.

Eine außergerichtliche Einigung der Parteien etwa auf eine Trennung mit einer finanziellen Abfindung zeichnete sich gestern nicht ab. Die Richterin setzte den Verhandlungstermin in der Hauptsache für den 14. April 2027 fest.

Kommentare sind deaktiviert.