Drücken Sie „Enter“, um den Inhalte zu überspringen

Drohnen über kritischer Infrastruktur

Wilhelmshaven/Friesland (16. 5. 2025) – Die weltweit angespannte Sicherheitslage macht sich auch vor Ort bemerkbar. So warnt die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland ausdrücklich vor dem illegalen Einsatz von Drohnen. Verstöße könnten zu Bußgeldern, ja sogar zu Haftstrafen führen.

Am Dienstag dieser Woche sei die Polizei gegen 14.50 Uhr auf eine Drohne hingewiesen worden, die sich über einem militärischen Sicherheitsbereich in Wilhelmshaven befinden sollte. Im Rahmen der eingeleiteten Ermittlungen konnte eine handelsübliche Drohne der Marke DJI lokalisiert werden, so die Polizei.

Ermittlungen gegen Mann aus Schortens

Ein 20-jähriger Mann aus Schortens sei als verantwortlicher Drohnenführer festgestellt worden. Er gab an, Probeflüge durchzuführen, um später im Bereich Filmproduktion tätig zu werden. Die Polizei stellte sowohl die Drohne als auch das Mobiltelefon des Beschuldigten sicher. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des der „Verbotenen Bildaufnahmen“ sowie „Verbotener Nutzung des Luftraums“ eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen habe der Staatsschutz der Polizeiinspektion übernommen.

In den vergangenen Monaten seien vermehrt Drohnensichtungen gemeldet worden, teilweise auch im Bereich von so genannten „kritischen Infrastrukturen“. Die Polizei weist darauf hin, dass der unbefugte Betrieb von Drohnen in sensiblen Bereichen wie Bundeswehrliegenschaften, Industrieanlagen oder über Menschenansammlungen nicht eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch eine Straftat darstellen kann. 

Polizei: Vorschriften beachten

Die Polizei appelliert an Drohnenpiloten: „Wer eine Drohne betreibt, muss sich über die geltenden Vorschriften informieren – insbesondere über Flugverbotszonen, Abstandsregelungen und Registrierungspflichten.“ Einrichtungen wie Flughäfen, Bundeswehr-Liegenschaften und bestimmte Industrieanlagen erfordern grundsätzlich einen Abstand von mindestens 100 Metern. Verstöße können zur Beschlagnahme der Drohne, Bußgeldern oder in schwerwiegenden Fällen sogar zu Freiheitsstrafen führen. Für Drohnenpiloten steht eine interaktive Karte zur Verfügung, die tagesaktuelle Flugverbotszonen und Einschränkungen anzeigt.

Zu der Warnung der Polizei passt ein Mitteilung, die die landeseigene Hafengesellschaft Niedersachsen Ports (NPorts) vor wenigen Tagen verbreitet hat. Das Unternehmen weist mit Blick auf die veränderte Sicherheitslage darauf hin, dass Drehgenehmigungen in den Häfen künftig nicht mehr kurzfristig erteilt werden können. 

Sicherheitsbestimmungen in Häfen

Insbesondere Anlagen wie der LNG-Terminal in Wilhelmshaven in Sichtweite des Hooskieler Außenhafens oder Anleger für verflüssigte Gase gehörten zur kritischen Infrastruktur. Ohnehin unterlägen viele Hafenareale den Vorgaben des ISPS-Codes (International Ship and Port Facility Security Code). Diese international verbindlichen Sicherheitsvorschriften regeln den Zugang zu sicherheitsrelevanten Hafenbereichen und sollen unbefugten Zutritt sowie sicherheitskritische Zwischenfälle verhindern

Kommentare sind deaktiviert.