Friesland/Wangerland (13. 10. 2026) – Licht am Ende des Tunnels? Der Sanierungsprozess der insolventen Wangerland Touristik GmbH (WTG) geht in eine entscheidende Phase. Sollte es gelingen, solvente Investoren für die noch zum Verkauf stehenden Immobilien des gemeindeeigenen Tourismus-Marketing-Unternehmen zu finden, könnte das Ende der „Insolvenz in Eigenverantwortung“ nahen.

In der aktuell laufenden Verkaufsrunde geht es vornehmlich um das Areal Zum Hafen 3 in Horumersiel, dem Komplex, auf dem heute noch die WTG ihren Hauptsitz hat. Hier könnte, so eine Vision, ein Hotel entstehen, das dem neuen Thalasso Meeres Spa (TMS) das Leben einhaucht, das der Gesundheitstempel verdient hätte. Ebenfalls zu dem Komplex gehört das öffentliche Schwimm- und Hallenbad „Friesland -Therme“, das mit dem TMS unter anderem über die Wasserversorgung verknüpft ist.
Weichenstellung für das Ende der Insolvenz
Weitere Immobilien, die in einem Gesamtpaket oder auch als einzelne Objekte den Besitzer wechseln sollen, sind der Campingplatz Schillig und das ebenfalls längst geschlossene Meerwasser-Hallenwellenbad Hooksiel mit dem umliegenden Areal. Maßgebliche Weichenstellungen in dem von WTG-Geschäftsführung und Insolvenzverwaltung angeschobenen Verkauf werden in den nächsten Wochen erwartet. Danach dürfte sich eine zwingend öffentliche Debatte über die Bauleitplanung für Neubau-Vorhaben anschließen. Hier wäre dann der neue Gemeinderat gefragt, der für Investoren das Baurecht schaffen müsste.
Unabhängig davon bleibt das „Thalasso-Desaster“ bundesweit Thema. Zuletzt hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) das Projekt in seinem „Schwarzbuch“ als Beispiel für Steuergeldverschwendung aufgeführt. Die Botschaft: Neben vielen anderen Faktoren hätten die Fördergelder vom Land falsche Anreize gesetzt und damit die Entscheidet vor Ort in eine falsche Richtung gelenkt, was letztlich zu der Fehlinvestition geführt habe.
Mario Barth am 21. Oktober
Noch mehr Aufmerksamkeit dürfte das spektakulär gescheitere Projekt durch die Sendung „Mario Barth deckt auf“ bekommen. Die humorvoll verpackten Recherche-Ergebnisse sollen auf RTL am Mittwoch, 21. Oktober, ab 20.15 Uhr ausgestrahlt werden.
Parallel dazu laufen die strafrechtlichen Ermittlungen gegen einzelne Akteure. Und die politisch und wirtschaftlich Verantwortlichen vor Ort stehen vor einer Fülle offener Fragen. Wie sieht die die Zukunft einer wie dann auch immer organisierten WTG aus? Welche Aufgaben kann sie, welche soll sie künftig noch übernehmen? Ebenso wichtig der Blick zurück. Wie konnte es zu der enormen Kostenexplosion beim Bau des TMS von 8,8 auf rund 23 Millionen Euro kommen? Wie lässt sich verhindern, dass Ähnliches sich wiederholt?
Noch viele offene Fragen
Wer hätte wann Alarm schlagen können oder vielleicht sogar müssen, um das Bauvorhaben zu stoppen oder neu auszurichten? Und wem hätte wann auffallen können, dass das TMS – unabhängig von den Baukosten – nach seiner ursprünglichen Konzeption niemals wirtschaftlich zu betreiben sein würde? Der insolvenzrechtliche Berater der WTG-Geschäftsführung Dr. Christian Kaufmann bezifferte das zu erwartende jährliche Betriebsdefizit auf rund 1,3 Millionen Euro.
Kommunalaufsicht eingeschaltet
Immer wieder fällt im Zusammenhang möglicher Kontrollen der Begriff „Kommunalaufsicht“. Was ist das? Und wer hätte sie in Marsch setzten können? War sie vielleicht sogar im Einsatz? Ja, sie war.
Wie der Landkreis Friesland auf Anfrage von „Hooksiel life“ bestätigte, hat ein Bürger 2024 mit Verweis auf die erheblichen Kostensteigerungen beim Bau des TMS den Landkreis beziehungsweise die Kommunalaufsicht eingeschaltet. „Daraufhin wurde die Gemeinde Wangerland zur Stellungnahme zu den Investitions- und Betriebskosten des TMS aufgefordert. Es folgten weitere Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde und der Wangerland Touristik GmbH sowie eine förmliche Unterrichtung der Kommunalaufsicht.“
Der Landkreis habe der Gemeinde angesichts der wirtschaftlichen Situation des TMS dringend davon abgeraten, weitere finanzielle Mittel über eine Kreditaufnahme der WTG bereitzustellen. Untermauert worden sei der Rat durch den Hinweis, dass es hierfür auch keine haushaltsrechtliche Genehmigung geben würde. In der Konsequenz bleib damit der WTG nur der Weg in die Insolvenz.
Eine Prüfung des TMS selbst fällt nicht in den unmittelbaren Zuständigkeitsbereich der Kommunalaufsicht, da die WTG GmbH rechtlich eigenständig ist. Die Behörde ist Teil des Landkreises Friesland. Sie untersteht dem Landrat. Die Kommunalaufsicht prüft regelmäßig die Haushalte- und das Finanzgebaren der Kommunen.
Kontrollpflicht liegt bei der Gemeinde
„Kommunale Eigengesellschaften, auch wenn sie sich vollständig oder mehrheitlich in kommunaler Hand befinden, unterliegen nicht unmittelbar der staatlichen Kommunalaufsicht, da es sich um rechtlich eigenständige Gesellschaften handelt“, so der Landkreis. Die Kontrolle und Steuerung erfolge hier grundsätzlich durch die Kommune als Gesellschafterin. Die Kommunalaufsicht könne allerdings die Rechtmäßigkeit des Handelns der Kommune im Zusammenhang mit einer solchen Gesellschaft prüfen, etwa mit Blick auf die wirtschaftliche Betätigung oder gesetzliche Anzeige- und Genehmigungspflichten.
Grundsätzlich könne die Kommunalaufsicht von Akteuren einer Gemeinde – wie etwa vom Bürgermeister, von einzelnen Ratsmitgliedern oder Kommunalbeamtinnen – angerufen und über mögliche Sachverhalte informiert werden. „Ein Anspruch darauf, dass die Kommunalaufsicht anschließend tätig wird, besteht jedoch nicht.“ Ob und in welcher Form die Kommunalaufsicht tätig wird, entscheidet sie nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall.














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