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Verwaltungsgericht stoppt schnellen Bau von LNG-Terminal

Wilhelmshaven/Lüneburg (21. 5. 2026) – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Donnerstag einem Eilantrag von Natur- und Umweltschutzverbänden stattgegeben. Danach wird der vom Rat der Stadt Wilhelmshaven beschlossene Bebauungsplan Nr. 225 vorerst auf Eis gelegt. Der Bebauungsplan darf danach erst umgesetzt werden, wenn das OVG seine Entscheidung im Normenkontrollverfahren gefasst hat.

Umweltschützer haben auch in Hooksiel gegen das geplante LNG-Terminal auf dem Voslapper Groden demonstriert. Archiv-Foto: ho

Das „Schutzbündnis“, bestehend aus Nabu, Deutsche Umwelthilfe (DUH) und BUND, hatte am 18. Februar Klage eingereicht, um die die „Zerschlagung“ des Natur- und EU-Vogelschutzgebietes Voslapper Groden Nord in Wilhelmshaven zu verhindern. Der Bebauungsplan wäre Voraussetzung für die Pläne der Deutschen Grüngas und Energieversorgung GmbH (DGGEV), auf dem Voslapper Groden Nord ein LNG-Terminal und weitere fossile Energieimport-Infrastruktur zu bauen. Das Bündnis hält den Bebauungsplan für unrechtmäßig.

Vogelschutzgebiet darf nicht entwertet werden

„Diese Entscheidung ist ein großer Erfolg für den Natur- und Vogelschutz in Niedersachsen“, sagte Holger Buschmann, Landesvorsitzender NABU Niedersachsen. „Das Oberverwaltungsgericht hat verhindert, dass im Voslapper Groden Nord Fakten geschaffen werden, bevor die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geprüft ist. Genau das war unser Ziel. Ein europäisches Vogelschutzgebiet darf nicht erst trockengelegt, gerodet und entwertet werden, während noch offen ist, ob dieser massive Eingriff überhaupt zulässig ist.“ 

Ähnlich auch Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg im Eilverfahren ist ein richtiger und wichtiger Schritt für den Schutz wertvoller und einzigartiger Natur vor den Interessen eines fossilen Konzerns. Das von der DGGEV geplante fossile Großprojekt bleibt nun bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans auf Eis.“ Die Entscheidung sei ein ermutigendes Signal für das noch ausstehende Hauptverfahren, so Susanne Gerstner, Vorsitzende des BUND Niedersachsen.

Stadt sieht im Beschlusss einen Erfolg

Aber auch die Stadt Wilhelmshaven kann der Entscheidung des OVG gute Seiten abgewinnen. „Das ist noch kein Urteil, sondern ein Beschluss, der eine vorläufige Aussage trifft“, heißt es in einer ersten Stellungnahme aus dem Rathaus. Zwar sei der Bebauungsplan 225 in seiner Vollziehbarkeit gestoppt worden und es könnten bis auf Weiteres dieser Grundlage keine Genehmigungen erstellt werden. „Aber trotz dieser vermeintlichen Niederlage ist der Beschluss für die Stadt ein Erfolg. Schließlich hat das OVG die vollständige Entwertung des Vogelschutzgebietes für den Energiepark bestätigt und anerkannt, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt und es keine zumutbare Alternativ zum Standort Voslapper Groden Nord gibt.“

In seinem Beschluss hat das OVG aus Sicht der Stadtverwaltung zwei Punkte angeführt, die zur vorläufigen Außervollzugsetzung des Bebauungsplanes geführt hätten. Zum einen sei unsicher, ob die Maßnahmen zum Ausgleich des Schutzgebietes tatsächlich ausreichend zeitnah umgesetzt werden können. Dieser Punkt könne aber schnell geheilt werden, ist die Stadt überzeugt. 

Der zweite Punkt betreffe eine fehlende konkrete Frist für den Umstieg von der Verarbeitung von Flüssigerdgas (LNG) auf Wasserstoff und Wasserstoff-Derivate. Auch auch hier weise das OVG auf eine Regelungsmöglichkeit hin und gebe entsprechende Hinweise.

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