Gefährdet LNG-Pipeline nach Etzel die Klimaschutzziele?

WAL Pipeline
In Rekordtempo wurde im Herbst vergangenen Jahres die Anbindungspipeline vom LNG-Terminal Wilhelsmhaven ans Kavernenfeld in Etzel gebaut. Archiv-Foto: hol

Leipzig/Wilhelmshaven (19. 6. 2023) – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt an diesem Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die LNG-Anbindungsleitung in Wilhelmshaven. Mit der Klage möchte die DUH erreichen, dass die Genehmigung für den Transport von fossilem Erdgas auf zehn Jahre zeitlich begrenzt wird. 

Die Umwelt- und Verbraucherschutz-Organisation fordert, dass die im Herbst auf Grundlage des LNG-Beschleunigungsgesetzes gebaute und erst Anfang dieses Jahres in Betrieb genommene Pipeline spätestens ab dem 1. Januar 2033 nur noch mit grünem Wasserstoff oder dessen Derivaten betrieben werden darf. Sollte die Pipeline länger für den Transport von regasifiziertem Flüssigerdgas (LNG) oder andere fossile Energieträger genutzt werden können, wären die im Klimaschutzgesetz festgelegten Emissionsminderungs-Ziele nicht erreichbar. Beklagt ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie des Landes Niedersachsen, das den Planfeststellungsbeschluss für die LNG-Anbindungsleitung von Wilhelmshaven nach Etzel erlassen hat. 

Die Kapazität der Leitung übersteigt mit circa 22 Milliarden Kubikmetern übersteige deutlich die Kapazität des vor Hooksiel liegenden schwimmenden LNG-Terminals „Höegh Esperanza“ mit bis zu 7,5 Milliarden Kubikmetern. „Allein der Betrieb dieser einen Leitung würde über zehn Jahre 15 Prozent des für Deutschland überhaupt noch zur Verfügung stehenden Gesamt-CO2-Budgets für die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels aufbrauchen“, so die DUH. Bekanntlich sollen in Wilhelmshaven noch zwei weitere LNG-Terminals entstehen, mit deren Hilfe der Ausfall der russischen Erdgaslieferungen per Pipeline ausgeglichen werden soll.

Grün am Straßenrand: Gut für die Artenvielfalt, gefährlich für den Verkehr?

Straßenbegleitgrün
Naturschutz oder Gefährdung der Verkehrssicherheit? An der Kreisstraße 331 von Hooksiel-Schmidtshörn nach Crildumersiel sind die Leitpfosten kaum noch zu erkennen. Foto: hol

Hooksiel/Friesland (28. 5. 2023) – Alles wächst, alles ist Grün. Auf den Feldern, in den Gärten, aber auch an den Straßenränder. In einigen Fällen stehen die Gräser und Wildpflanzen höher als die mit Reflektoren ausgestatteten Leitpfosten, die mit ihren Reflektoren den Autofahrern etwa bei Nebel Dunkelheit helfen sollen, den Straßenverlauf zu erkennen. 

Wird bewusst zu Lasten der Verkehrssicherheit zu wenig gemäht? Etwa um einen Beitrag zur Artenvielfalt zu leisten? Den Eindruck, dass in diesem Frühjahr an den Kreisstraßen im Landkreis Friesland das Gras besonders hoch seht, weist die Kreisverwaltung zurück. „Der Mähzyklus der Straßenmeisterei hat sich nicht geändert“, heißt es auf Anfrage von „Hooksiel-life“ aus dem Kreishaus in Jever. Es werde je nach Bedarf beziehungsweise Bewuchshöhe zwei bis drei Mal im Jahr gemäht – und zwar im Mai, Juli und Oktober. „Der Zeitpunkt ist auch immer von Wachstum und Witterung abhängig.“

Der erste Mäh-Turnus sei Mitte Mai angelaufen. Es dauere etwa zwei Wochen, bis alle Strecken gemäht sind, so Kreissprecherin Nicola Karmires. Es werde immer entlang des Fahrbahnrandes gemäht, abhängig vom Bewuchs in unterschiedlicher Breite. 

Um die Biodiversität, als den Erhalt der Artenvielfalt etwa bei Insekten, zu erhalten und zu fördern, gebe es unter dem Motto „Blühendes Friesland“ seit 2019 mehrere Pilotprojekte. Im Frühjahr 2020 sei im Landkreis Friesland das Pilotprojekt „Extensivierung der Pflege des Straßenbegleitgrüns“ gestartet. Damit verfolge man das Ziel, die Vegetation entlang der Ränder ausgewählter Straßen und Radwege durch eine angepasste Pflege natürlich zu entwickeln und somit die Biodiversität und den Biotop-Verbund zu fördern, so Karmires. „Die Verkehrssicherheit ist dabei sichergestellt, so dass auch Mäharbeiten weiterhin stattfinden – nur eben in einem reduzierten Umfang.“

Extensive Grünpflege
So soll das Straßenbegleitgrün nach einer extensiven Pflege aussehen. Die Leitpfosten sind noch gut zu erkennen, aber es stehen noch etliche Pflanzen, die der Artenvielfalt zugute kommen. Foto: Landkreis

Entsprechend Projekte gebe es auch für Gärten oder Gewerbegrundstücke. Der Grund: Rund die Hälfte der heimischen Tierarten sei vom Aussterben bedroht – Kiebitze, Rebhühner und Wachtelkönige etwa bekomme man kam noch zu Gesicht.

Die bisherigen Erfahrungen seien positiv. Deshalb werde es in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Landkreises auf weitere Straßenzüge und Grünflächen ausgeweitet. Unter anderem würden Mitarbeiter der Bauhöfe der Städte und Gemeinden entsprechend geschult. Zu den Projektpartnern zählen auch Umweltverbände wie der BUND und der Nabu.

Dringender Handlungsbedarf: Ein Wolf hat auf einem Schulhof nichts zu suchen

Friesland/Wangerland (15. 5. 2023) – Die Bundestagsabgeordnete Siemtje Möller (Varel) und Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies (Sande) unterstützten die Forderung nach einer zügigen Einführung und Umsetzung eines regionalen Wolfsmanagements. Das unterstrichen die auch fürs Wangerland zuständigen SPD-Abgeordneten am Wochenende in einem Gespräch mit der Landjugend im Wangerland. 

Siemtje Möller und Olaf Lies
Die SPD-Abgeordnete Siemtje Möller und Olaf Lies: „Die Weidetierhaltung ist ein Teil unserer Kulturlandschaft.“ Foto: SPD

„Wir haben uns bereits mit zwei Schreiben an die zuständigen Ministerien in Land und Bund gewandt und unsere Position deutlich gemacht“, so so Siemtje Möller. „Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP haben wir uns eindeutig dafür ausgesprochen, das Zusammenleben von Menschen, Weidetieren und Wolf so zu gestalten, dass möglichst wenige Konflikte auftreten. Hier sehen wir insbesondere für die Weidetierhaltung akuten Handlungsbedarf. Ministerin Lemke und Minister Meyer müssen jetzt handeln.“

Auch Olaf Lies unterstützte die Forderung: „Niedersachsen steht zum Schutz des Wolfes, denn Artenschutz ist keine Symbolpolitik. Aber die Weidetierhaltung ist ein nicht wegzudenkender Teil unserer Kulturlandschaft – und das soll auch so bleiben. Wir nehmen die berechtigten Sorgen der Weidetierhalter sehr ernst. Ihnen muss eine wirtschaftliche Zukunft ermöglicht werden. Dies kann nur mit noch effektivem Herdenschutz funktionieren.“

Die Abgeordneten zeigten sich besorgt über die Sichtungen des Wolfs in und um die Gemeinde Friedeburg. Viele Bürger seien beunruhigt, da vereinzelt Wölfe beim Durchstreifen von Ortschaften gesehen wurden. „Ein Wolf auf dem Schulhof? Das darf nicht sein“, so die SPD-Politiker. „In diesen Fällen kann auch jetzt schon gehandelt werden. Daher fordern wir das Land auf eine entsprechende Ausnahmegenehmigung auf den Weg zu bringen, um sehr zügig handlungsfähig zu sein.“ Siemtje Möller und Olaf Lies bekräftigten ihre Forderung, für jedes Bundesland europarechtskonform ein regional differenziertes Wolfsbestands-Management zu ermöglichen. 

Härtefallhilfen für Energiekosten

Hannover/Wangerland (13. 5. 2023) – Private Haushalte, die mit „nicht-leitungsgebundenen Energieträgern“ wie etwa Holz heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen für ihre Heizkosten beantragen. Darauf weist das Wirtschaftsministerium in Hannover hin. Für Niedersachsen stellt der Bund dafür bis zu 169 Millionen Euro zur Verfügung. 

Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD): „Für uns ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Menschen, die anspruchsberechtigt sind, auch Zugang zu den Härtefallhilfen erhalten. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir in diesem Programm eng mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten.“ Mit ihrem Netz an sozialen Beratungs- und Unterstützungsangeboten haben die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege eine stabile Infrastruktur vor Ort.

Wer keine Unterstützung im privaten Umfeld findet, kann ab sofort die sozialen Beratungsstellen etwa von Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rote Kreuz, Diakonie und der Paritätische Wohlfahrtsverband aufsuchen. Die Antrage können online unter: www.t1p.de/heizkostenhilfe-nds gestellt werden. Wer keinen Computer hat, kann den Antrag auch in Papierform stellen. Formulare sind in den Beratungsstellen verfügbar.

Abwasser wird regelmäßig beprobt: Ministerium weist Brom-Verdacht zurück

Über die FSRU „Höegh Esperanza“ wird am Voslapper Groden Flüssigerdgas (LNG) nach Deutschland importiert. Damit soll russisches Pipelinegas ersetzt werden. Foto: hol

Hooksiel (4. 5. 2023) – Das schwimmende LNG-Terminal „Höegh Esperanza“ arbeitet nach Auskunft des niedersächsischen Umweltministeriums am Voslapper Groden noch immer im so genannten „Closed-Loop“. Das heißt: Für die Erwärmung des minus 162 Grad kalten Flüssigerdgases wird noch kein Seewasser genutzt. Und das heißt auch: Das genehmigte Volumen von chlorierten Abwässern in die Jade wird aktuell bei weitem nicht ausgeschöpft.

Umweltschützer warnen seit der Inbetriebnahme des Terminals im Dezember 2022 davor, dass durch große Mengen von Chloridverbindungen im Abwasser des Schiffes Flora und Fauna im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, gegebenenfalls sogar Menschen am Hooksieler Badestrand, geschädigt werden könnten. Chlor wird an Bord der „Floating Storage and Regasification Unit“ (FSRU) vor allem dazu benötigt, das Rohrleitungssystem an Bord für die Durchleitung von Seewasser vor Muschel- und Seepockenbefall zu schützen.

Behördliche Kontrollen einmal monatlich

Wie ein Sprecher des Umweltministerium in Hannover auf Anfrage von „Hooksiel-Life“ beteuert, werden die übrigen Abwässer der „Höegh Esperanza“ seit Beginn des Betriebes der FSRU regelmäßig beprobt. Grundlage dafür sei die wasserrechtliche Erlaubnis, die der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am 16. Dezember 2022 erteilt hat. Danach werden die Einleitungen des Schiffes einmal im Monat behördlich kontrolliert. 

Zudem seien die Betreiber der FSRU im Rahmen der Eigenüberwachung dazu verpflichtet, täglich Wasserproben an den jeweils aktiven Seewasser-Auslässen zu ziehen und zu untersuchen. „Darüber hinaus finden monatliche Messungen im Nahbereich sowie im Umfeld der FSRU im Rahmen eines Beweissicherungs-Monitorings statt“, teilt das Ministerium mit. Es könne also gar keine Rede davon sein, dass die Abwasser-Einleitungen nur von der Besatzung der „Höegh Esperanza“ selbst kontrolliert würden. 

Das NLWKN als zuständige Überwachungsbehörde werde zeitnah über die Ergebnisse aller Messungen informiert. Die Betreiber seien dazu verpflichtet, die Behörde „unverzüglich“ zu benachrichtigen, wenn die festgelegten Grenzwerte nicht eingehalten werden können. Das sei bisher aber noch nicht vorgekommen. „Die Messergebnisse lagen bislang deutlich unterhalb der in den wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis festgelegten Grenzwerte“, heißt es aus dem Ministerium.

Keine Bromverbindungen nachgewiesen

Eine Information des Naturschutzbundes Nabu, Kreisgruppe Wilhelmshaven, wonach im Nahbereich der „Höegh Esperanza“ Proben mit hochgiftigen Bromverbindungen nachgewiesen worden sein sollen, dementiert das Ministerium gegenüber „Hooksiel-Life“. „Bislang lagen alle Messwerte der im Beweissicherungs-Monitoring untersuchten Bromverbindungen unterhalb der analytischen Nachweisgrenze.“ Das bedeute: „Es konnten keine schädlichen Bromverbindungen nachgewiesen werden.“

Den Betreibern sei ohnehin in der Einleitererlaubnis ins Stammbuch geschrieben worden, den Biozideinsatz im Betrieb der FSRU zu minimieren. Bis Ende August soll dafür ein entsprechendes Konzept vorliegen. Als alternative Antifoulingverfahren würden unter anderem ein Ultraschallverfahren sowie eine mögliche Stroßchlorierung untersucht.

Fische sollen vor Ansaugstutzen vergrämt werden

Erkenntnisse dazu, wie viele Fisch und andere Meeresbewohner durch das Ansaugen von Seewasser an der FSRU zu Schaden kommen, hat das Umweltministerium nicht. Für die Entnahme von Seewasser aus der Jade als Prozesswasser bedürfe es keiner Erlaubnis. Im Rahmen seiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung habe das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Oldenburg, die Betreiber allerdings verpflichtet, die technischen Möglichkeiten zur Vergrämung der Fische vor den Ansaugstutzen zu prüfen. Ein entsprechender Bericht soll bis Ende Juni vorliegen.

Forscher: Krabbenfischer verändern Artengemeinschaft im Wattenmeer kaum

Hooksiel/Bremerhaven (3. 5. 2023) – Welche ökologischen Auswirkungen hat die Krabbenfischerei? Eine brisante Frage, auf die das Thünen-Institut für Seefischerei (Bremerhaven) eine Antwort gegeben hat.

Das Institut hat jetzt die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Cranimpact“ vorgestellt. Institutsleiter Dr. Gerd Kraus überreichte den Abschlussbericht an Fischereiministerin Miriam Staudte (Niedersachsen) und Fischereiminister Werner Schwarz (Schleswig-Holstein). Beide Länder haben das Projekt mit rund 1,4 Millionen Euro an Fördermitteln aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und Landesmitteln unterstützt.

Krabbenkutter
Die Krabbenfischerei hat laut einer aktuellen Studie des Thünen-Institut aufs Ökosystem Wattenmeer nur einen verhältnismäßig geringen Einfluss. Foto: Thünen-Institut/Michael Welling

Im Rahmen des Forschungs-Vorhabens wurden über vier Jahre die Auswirkungen der Garnelenfischerei auf die vorherrschenden Lebensraumtypen in den Wattenmeer-Nationalparks erforscht. Dabei wurden sowohl die kurzfristigen Auswirkungen als auch die chronischen Veränderungen durch anhaltenden Fischereidruck untersucht. 

An Brisanz gewann die Studie durch den jüngsten Vorstoß der EU-Kommission, die angeregt hat, das Fischen mit Grundschleppnetzen in Schutzgebieten zu untersagten. Fischer, Fischereiverbände und Vertreter der Küstenregion laufen seit Wochen gegen diese Pläne Sturm, da sie das Aus für die traditionelle Küstenfischerei und die deutschen Krabbenfangflotte befürchten.

Zu den wichtigsten Erkenntnissen des Projekts gehört, dass die Krabbenfischerei im hochdynamischen, von starken natürlichen Schwankungen beeinflussten Wattenmeer einen durchaus messbaren, aber im Vergleich zu anderen Faktoren, wie der Zusammensetzung des Sediments, geringeren Einfluss auf die Artgemeinschaften des Meeresbodens ausübt. Dies gilt zumindest für die vorherrschenden durch Fein- und Mittelsande geprägten Lebensräume, die über 90 Prozent der tieferen Bereiche des Wattenmeers ausmachen. 

Für die Arten, für die ein Fischereieinfluss im Experiment nachgewiesen werden konnte, wurden kurze Erholungszeiten von maximal 20 Tagen errechnet. Unterschiede zwischen einem Gebiet im dänischen Wattenmeer, für das seit über 40 Jahren ein Fischereiverbot gilt, und verschieden stark befischten Bereichen im deutschen Wattenmeer ließen sich zu knapp neun Prozent durch den Fischereieinfluss erklären.

Politiker setzten auf Versachlichung der Debatte

„Forschungsprojekten wie Cranimpact kommt eine herausragende Bedeutung für eine wissenschaftsbasierte Bewertung der Umweltwirkungen der Fischerei zu“, sagte Ministerin Staudte. „Die Projektergebnisse können nun eine wichtige Grundlage für die weiteren Gespräche mit der EU-Kommission zur Zukunft der grundberührenden Fischerei sein. Wir sehen zudem noch weiteren Forschungsbedarf in Bezug auf besonders schützenswerte Gebiete im Wattenmeer, die die Studie nicht beleuchtet hat.“

Minister Schwarz: „Ich bin mir sicher, dass die Erkenntnisse aus dem Projekt dazu beitragen werden, die von Nutzer- und Schützerseite häufig sehr emotional geführte Diskussion um die Auswirkungen der Krabbenfischerei ein Stück weit zu versachlichen. Dies wird auch den politischen Entscheidungsträgern enorm helfen, für einen fairen Interessenausgleich zwischen Schutzerfordernissen auf der einen und Nutzungsinteressen auf der anderen Seite zu sorgen.“

Umwelthilfe legt neues Rechtsgutachten vor

Entwarnung also für die Krabbenfischer? Noch nicht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Ocean Vision Legal verweisen mit Blick aif die Ostsee auf ein neues Rechtsgutachten, das aufzeige, dass die Verwendung von Grundschleppnetzen in Natura 2000-Meeresschutzgebieten des deutschen Küstenmeeres ohne eine positive Verträglichkeitsprüfung anhand der Erhaltungsziele rechtswidrig sei. „Die jahrzehntelange Überfischung und die Verwendung zerstörerischer Fangmethoden wie der Grundschleppnetzfischerei, die hohe Mengen an Beifängen von Dorsch verursacht hat, sind Gründe für die derzeitige Notlage der Dorschpopulationen in der Ostsee.“ Trotz des Verbots der direkten Fischerei erhole sich der Dorsch-Bestand in der Ostsee nicht. 

„Das Rechtsgutachten unterstreicht, dass Grundschleppnetze in Meeresschutzgebieten nichts verloren haben und europäischem sowie nationalem Recht widersprechen“, sagte Katja Hockun, Meeresschutz-Expertin der DUH. „Daher müssen die Grundschleppnetzfischerei aus Meeresschutzgebieten verbannt, die Fischerei umweltschonend transformiert und nur noch umweltverträgliche Fanggeräten eingesetzt werden.“ 

Möller: An den Deichen muss der Schutz der Schafe Vorrang haben

Wangerland/Hooksiel (26. 4. 2023) – Die SPD-Bundestagsabgeordnete Siemtje Möller fordert Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) auf, den im Koalitionsvertrag vereinbarten „Dialog Weidetierhaltung und Wolf“ endlich ins Leben zu rufen. Einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion, den Wolf in den Katalog der jagdbaren Arten aufzunehmen, lehnt die SPD-Fraktion hingegen ab. 

Aber, so Möller: „Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP haben wir uns eindeutig dafür ausgesprochen, das Zusammenleben von Menschen, Weidetieren und Wolf so zu gestalten, dass möglichst wenige Konflikte auftreten. Hier sehen wir insbesondere für die Weidetierhaltung akuten Handlungsbedarf.“ 

Man nehme die Sorgen der Weidetierhalter sehr ernst. Ihnen müsse eine wirtschaftliche Zukunft ermöglicht werden. „Dies kann nur mit noch effektivem Herdenschutz funktionieren“, so die Abgeordnete (Foto). „Insbesondere bei der Deichschäferei und in dicht besiedeltem oder touristischem Gebiet muss der Schutz von Menschen und Weidetieren Vorrang haben.“


Ein effektiver Herdenschutz sei laut Möller nur mit einer gemeinsamen Strategie von Bund und Ländern möglich. Die Verantwortlichen in den Bundesministerien müssten für jedes Bundesland europarechtskonform ein regional differenziertes Wolfsbestands-Management ermöglichen, fordert Möller. Hier müssen Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium aktiv werden.

Vor allem in Niedersachsen kommt es immer wieder zu so genannten Wolfsrissen. Stark betroffen ist insbesondere die Gemeinde Friedeburg. Zuletzt hatte hier ein Wolf im März 18 Schafe auf einer Wiese getötet. Menschen gehörten bislang noch nicht zu den Opfern.

Härtefallhilfe für Betreiber von Ölheizungen

Friesland/Hannover (26. 4. 2023) – Die Energiekosten sind rasant gestiegen. Jetzt können auch Privathaushalte, die mit Öl und nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, rückwirkend für 2022 „Härtefallhilfen“ beantragen. Darauf weist das Wirtschaftsministerium hin. So sollen Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlastet werden. 

Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in Niedersachsen am Donnerstag, 4. Mai freigeschaltet wird. Niedersachen nutzt das zentrale Antragsportal der „Kasse.Hamburg“, die auch die Bearbeitung der Anträge übernimmt.

Die Härtefallhilfe ist für Haushalte vorgesehen, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers. Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt, und zwar unter:

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

Dieser Rechner dient nur zur Information, die Prüfung findet erst nach Antragstellung statt. Unter diesem Link ist ab 4. Mai dann die Antragstellung möglich.

Zuschuss von bis zu 2000 Euro möglich

Betroffene können Rechnungen aus dem vergangenen Jahr einreichen und so einen Zuschuss von maximal 2000 Euro pro Haushalt erhalten. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro. Entscheidend sind dabei die individuellen Beschaffungskosten im Vergleich zum Durchschnittswert des Jahres 2021, dem so genannten Referenzpreis. Die Referenzpreise wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt.

Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten: Heizöl: 71 Cent/Liter (inkl. Umsatzsteuer), Flüssiggas: 57 ct/l, Holzpellets: 24 ct/kg, Holzhackschnitzel: 11 ct/kg, Holzbriketts: 28 ct/kg, Scheitholz: 85 Euro/Raummeter und für Kohle/Koks: 36 ct/kg.Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. 

Entlastet werden können Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreiber“), aber auch Mieter. Eigentümer können dabei als Direktantragstellende selber die Hilfen beantragen. Wenn die Feuerstätte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird, sind Vermieter beziehungsweise die WEG antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieter müssen nicht selber tätig werden.

Menschen, die sich im Umgang mit Computern nicht sicher fühlen, können auch einen Antrag auf Papier einreichen. Bei Bedarf bieten die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (AWO, Caritas, DRK, Diakonie, Landesverband der jüdischen Gemeinden, Paritätischer Wohlfahrtsverband) Unterstützung an. 

Beispiel-Rechnungen zu Entlastungen

In einem Beispiel rechnet das Wirtschaftsministerium eine mögliche Entlastung vor: Ein Haushalt bezog im vergangenen Jahr 3000 Liter Heizöl. Er musste dafür einen Preis von 1,60 Euro/Liter zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis: 0,71 Euro/l). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe 432 Euro. Der Weg dahin: Vom Rechnungsbetrag 2022 (4800 Euro) wird der doppelte Rechnungsbetrag für 2021 (2 x 2130 Euro = 4260 Euro) abgezogen. Von dem Ergebnis (540 Euro) deckt die Härtefallhilfe 80 Prozent ab, also 432 Euro.

Ein weiteres Beispiel: Ein Haushalt heizte mit Holzpellets und benötigte hiervon 4000 Kilogram. Im Jahr 2022 musste er dafür 0,70 Euro/kg zahlen. Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8 x ((4.000 x 0,7) – 2 x (4.000 x 0,24)) = 704 Euro.

Informationen zu Energie-Projekten

Hooksiel/Horumersiel (21. 4. 2023) – Das Speicherunternehmen Storage Etzel lädt alle Interessierten im Raum Jever/Wittmund/Wangerland zum Bürgerdialog „Zukunftsprojekt Kavernenfeld Jever-Berdum“ ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 26. April, ab 19 Uhr, in Horumersiel im Kursaal im Haus des Gastes statt.

Einlass ist ab 18.30 Uhr. Vor Ort stehen nach einer einleitenden Projektvorstellung durch die Geschäftsführung der Storag Etzel GmbH auch Mitarbeiter an unterschiedlichen Themeninseln für Fragen zur Verfügung. Wie berichtet plant das Unternehmen auch im Gebiet der Gemeinde Wangerland, unterirdische Lagerstätten für Wasserstoff zu schaffen.

Fragen zum „Zukunftsprojekt Kavernenfeld Jever-Berdum“ können auch bereits im Vorfeld per E-Mail an infozentrum@storagetzel.de oder per Kontaktformular auf www.storagetzel.de gestellt werden.

Auch der Energiekonzern TES lädt die Bürger aus Hooksiel und Umgebung zu einer Informationsveranstaltung ein. Am Donnerstag, 27. April, wird das Unternehmen ab 19 Uhr im Gästehaus in Hooksiel sein Projekt „Green Energy Hub“ auf dem Voslapper Groden vorstellen. Dort soll unter anderem LNG und später Wasserstoff importiert und weiterverarbeitet werden.

Wegen der begrenzten Anzahl von Plätze ist eine Anmeldung erforderlich.

Storage Etzel GmbH plant Feld mit Wasserstoff-Kavernen im Wangerland

Wangerland/Friedeburg (13. 3. 2023) – Das Bergbauunternehmen Storage Etzel plant den Bau von weiteren Kavernen. Ein künftiges Kavernenfeld, in dem Wasserstoff eingelagert werden könnte, soll im Salzstock im Raum Jever, Wittmund und Wangerland entstehen.

„Aus Unternehmenssicht ist dies ein vorausschauender Schritt über das bestehende Ausbaupotenzial am Standort Etzel hinaus, die Energiewende mit weiteren großvolumigen Kavernenspeichern in der Zukunft zu unterstützen“, so Boris Richter, kaufmännischer Geschäftsführer Storage Etzel GmbH. Das Unternehmen hat Ende 2022 einen bergrechtlichen Bewilligungsantrag zur Sicherung der freien Bodenschätze „Kali- und Steinsalze“ für den Salzstock „Jever-Berdum“ beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständige niedersächsische Bergbehörde eingereicht.

Öffentliche Info-Veranstaltung in Horumersiel

Vertreter der betroffenen Kommunen wurden nach Angaben von Storage Etzel am Mittwoch im Rahmen einer nicht-öffentlichen Informationsveranstaltung in Wittmund informiert. Eine öffentliche Präsentation der Pläne ist für Mittwoch, 26. April, ab 19 Uhr im Haus des Gastes in Horumersiel geplant.

In dem neuen Kavernenfeld nördlich von Jever und Wiefels soll aus erneuerbaren Energien gewonnener „grüner“ Wasserstoff gespeichert werden. Der Bewilligungsantrag ist der erste bergrechtliche Schritt bei der Standortsuche. Die Bewilligung gemäß Bundesberggesetzes (BbergG) wäre die Grundlage für weitere detaillierte Bohrungen und Erkundungen.

„Die eigentliche Lage des Salzstockes ist bereits bekannt“, so Storage Etzel. „Eine Bewilligung ist keine Genehmigung zum Betrieb eines Kavernenfeldes, sondern bezieht sich nur auf das Recht zur Aufsuchung und Gewinnung von Salzen.“ Das Gesetz verlange außerdem von Storag Etzel, ein Arbeitsprogramm vorzulegen und erste Überlegungen zur Entwicklung eines weiteren Kavernenfeldes mit Anbindung zur Kavernenanlage Etzel zur zukünftigen Speicherung von grünem Wasserstoff beizufügen.

Bürgermeister und Landräte längst informiert

Wie das Unternehmen mitteilt, habe man seine Überlegungen bereits in den vergangenen Monaten den Bürgermeistern der zu beteiligenden Kommunen, den Landräten der Landkreise Friesland und Wittmund und dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium mitgeteilt. In mehreren Treffen sei mit allen Beteiligten eine exemplarische Konstruktion eines möglichen Bergwerksfeldes ausgearbeitet worden. „Dieses wird voraussichtlich nur einen vergleichsweisen geringen Eingriff in die Landschaft mit sich bringen.“

Ob das Vorhaben tatsächlich wirtschaftlich ist und realisiert werden wird, hängt jedoch maßgeblich vom zukünftigen Speicherbedarf für erneuerbare Energien in Deutschland ab. Erdgas habe pro Kubikmeter den vierfachen Energiegehalt von Wasserstoff. Folglich sei zur Einspeicherung derselben Energiemenge auf Basis von Wasserstoff viermal so viel Speichervolumen notwendig wie bei der Speicherung von Erdgas, erläutert Storage Etzel.

Bedarf für 168 neue Speicher-Kavernen

Langzeitszenarien der Bundesregierung für den zukünftigen Energiebedarf und -verbrauch bis 2045 gehen davon aus, dass Speicher für 42 Terrawattstunden (TWh) Wasserstoff fehlen. Erschwerend hinzu komme, dass aufgrund physikalischer und geologischer Gründe ein großer Teil der momentan verfügbaren Speicherkapazitäten künftig für Wasserstoff nich zur Verfügung stünden. 

„Der Speicherbedarf für 42 TWh Wasserstoff entspricht aufgrund dessen geringeren Energiegehaltes im Vergleich zu Erdgas mindestens dem Bedarf von 168 Kavernen mit der Etzeler Standardgröße von bis zu 800 000 Kubikmeter geometrischem Volumen“, hat Storage Etzel berechnet. Zusätzlich werde während des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft auch noch über Jahre hinweg im Rahmen der Versorgungssicherheit parallel Erdgas in den vorhandenen Kavernen gespeichert werden müssen. Somit stehen diese der Wasserstoffspeicherung zunächst nicht zur Verfügung. „Der Bau neuer Kavernen zur Speicherung von grünem Wasserstoff ist also unabdingbar.“

1973 sind in Etzel (Gemeinde Friedeburg) die ersten Erdölkavernen entwickelt worden und im Anschluss in Betrieb gegangen. Rund 20 Jahre später begann die Speicherung von Erdgas in Kavernen zu speichern. Zuletzt wurde das Kavernenfeld von Storage Etzel in den Jahren 2006 bis 2012 erweitert. Aktuell prüfe man die Wasserstoff-Speicherung in Kavernen Projektnahme H2CAST Etzel.