Hooksiel/Oldenburg (25. 3. 2025) – Die Wangerland Touristik GmbH (WTG) als Betreiberin des Meerwasser-Hallenbades Hooksiel und die bisherige Restaurantpächterin, die Salzwiesen Gastronomie & Event GmbH, sollten sich außergerichtlich einigen. So der dringende Appell der Richterin Suzanne Rieckhoff der 1. Zivilkammer am Landgericht Oldenburg an beide Parteien. Damit geht der Streit um die Kündigung des Pachtvertrages in die nächste Runde.

Zum Hintergrund: Die Salzwiesen GmbH war seit Anfang 2021 Pächterin des Restaurants am Hallenbad. Die Vorstellung des damaligen Geschäftsführers, Carsten Hippenstiel: Ein runderneuertes Restaurant kann künftig als gemeinsame Gastronomie und Rezeption für das Bad und ein auf dem Nebengrundstück geplantes Hotel genutzt werden. Dafür allerdings müsste der Gemeinderat beide Grundstücke im Flächennutzungsplan vereinen …
Der Investor wähnte sich einige mit WTG und Gemeinderat. Dann kamen die Corona-Pandemie und die Kommunalwahl. Hippenstiel gestaltete die Außenanlage neu, sanierte Saal, Restaurant und Küche – und suchte einen Restaurant-Betreiber. Solange das Bad selbst geschlossen war, gab es keinen Zeitdruck. Das änderte sich im Juli 2023. Das Bad wurde wieder geöffnet, nicht aber das Restaurant. Das nahmen Gemeinde Wangerland und WTG im August 2023 zum Anlass, den Pachtvertrag mit der Salzwiesen GmbH zu kündigen. Zumal man im neu zusammensetzten Rat ohnehin nicht vorhatte, den Grundstücks-Plänen des Investors zu entsprechen.
Mehrere Klagen anhängig
Das Unternehmen ging gegen die Kündigung und weitere Klagen vor, das Restaurant blieb geschlossen. Hinzu kommen wechselseitig Forderungen nach Schadensersatz. Einen Teilerfolg erzielte die WTG Ende vergangenen Jahres mit einer Räumungsklage, auch weil die Gegenseite zu der Verhandlung darüber nicht erschien. Es erging ein Versäumnisurteil, das der WTG zumindest wieder den Zugang ins Restaurant ermöglicht. Heute sollte über die Berufung der Beklagen gegen dieses Urteil verhandelt werden.
Kleine Überraschung: Für die Salzweisen GmbH trat wieder der ehemalige Geschäftsführer von Carsten Hippenstiel auf, als Vertreter des aktuellen Geschäftsführers Markus Wolf. Er betonte, dass es aus seiner Sicht nie einen Grund für die Kündigung des Pachhverhätlnisses gegeben habe, da es keinen fest vereinbaren Eröffnungstermin gab und er mehrfach potenzielle Unterpächter präsentiert habe, die das Restaurant – nach dem Abschluss von Restarbeiten – auch betrieben hätten. Er habe in der Erwartung, dass die Gemeinde die Vereinigung von Hotel- und Bad-Grundstück vornehme, bereits 950.000 Euro in die Grundsanierung investiert. Auch heute noch habe er insgesamt drei Betreiber an der Hand, die die Gastronomie übernehmen würden, wenn die WTG dem zustimmen würde.
Richterin und Kläger-Seite betonten, dass es in der Verhandlung nur um den Pachtvertrag und nicht um die Flächenplanung der Gemeinde gehe. WTG-Prokurist Ralf Ewen räumte ein, dass man tatsächlich mit einem potenziellen Betreiber im vergangenen Jahr gesprochen habe. „Das hat aber nicht gepasst.“ Weiteren Interessenten seien der WTG nicht bekannt.
Angeblich drei potenzielle Betreiber
Allerdings, so der Eindruck von Ewen, besteht im Restaurant nach wie vor sehr hoher Sanierungsbedarf. Räume und Möbel seien in desolatem Zustand, die Terrasse nicht nutzbar. Offenbar seien die bisherigen Arbeiten wenig fachmännisch ausgeführt worden, auch Brandschutzbestimmungen habe man missachtet. Derzeit gebe es jedenfalls keine Betriebsgenehmigung.
Für ihn stelle sich die Frage, so Ewen, wer denn die Arbeiten vollenden soll. Eine neuerliche vertragliche Verbindung mit der Salzwiesen GmbH komme aus seiner Sicht weder für die Gemeinde Wangerland noch für die WTG in Frage. Eine von Hippenstiel ins Gespräch gebrachte Partnerschaft mit einer dritten Person, die ihrerseits in den Pachtvertrag der Salzwiesen GmbH eintreten könnte, sei „grundsätzlich denkbar“. Bewerber müssten sich dann bei der WTG melden.
Suche nach gütlicher Einigung
Die Richterin nahm den Ball auf. Beide Seiten sollten jetzt einen letzten Versuch zur Einigung unternehmen. In vier Monaten wolle man sehen, ob das geklappt hat. Falls sich keine Lösung findet, wäre ein Termin vor dem Gütegericht, wo man mit einer Richterin als Mediatorin nach einer Konfliktlösung suchen könnte. Bis dann, so sagte die WTG zu, werde man darauf verzichten, von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen und das Inventar zu vermarkten, das der Salzwiesen GmbH gehört.
Eine finale juristische Aufarbeitung des Konflikts, so warnte Suzanne Rieckhofff, wäre im Fall der Fälle sehr zeit- und kostenintensiv. Und das Restaurant würde weiter leer stehen. „Daran kann eigentlich niemandem gelegen sein.“