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Sechs Meter langer Zwergwal auf Minsener Oog angespült

Wangeland/Wilhelmshaven (15. 5. 2025) – Auf der unbewohnten Insel Minsener Oog vor Schillig wurde von Naturschutzwarten des Mellumrats ein toter Zwergwal entdeckt. Der Kadaver ist 6,5 Meter lang und vollständig erhalten.

Todesursache unklar

Wie die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer heute mitteilte, werde ein Team von Experten des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und der Nationalparkverwaltung in den nächsten Tagen eine Ausfahrt zur genaueren Untersuchung durchführen. „Nähere Angaben zum Wal, auch zur möglichen Todesursache, können erst gemacht werden, nachdem die hierbei zu nehmenden Proben ausgewertet sind“, heißt es in der Mitteilung.

Eines steht aber schon fest: Bei dem Zwergwal handelt es sich um einen Bartenwal. Anders als etwa ein Pottwal hat er keine Zähne. „Leider sind gestrandete Zahnwale oft das Ziel von Souvenirjägern, die illegalerweise die Zähne herausbrechen“, beklagt die Nationalparkverwaltung. „Hier ist also nichts zu holen.“

Der rund sechs Meter lange Kadaver auf Minsener Oog gestrandeten Zwergwals soll nicht geborgen werden. Foto: Crarmen Birke/ NLPV

Zwergwale sind mit maximal 10 Metern Länge die kleinsten Bartenwale, daher aber auch sehr flink. Sie können bis zu 40 Stundenkilometer schnell schwimmen und vollständig aus dem Wasser springen. Wie alle Bartenwale ernähren sich Zwergwale von Krebsen und kleinen Schwarmfischen wie Heringen oder Sardinen. Ihr Vorkommen erstreckt sich über alle nicht-tropischen Meere. 

Kadaver soll auf Insel bleiben

Zwergwale sind in der Regel Einzelgänger oder treten in Gruppen von zwei bis fünf Tieren auf. Im Sommerhalbjahr sind sie regelmäßig auch in der Nordsee anzutreffen, vor allem im Bereich der Doggerbank, einer ständig überfluteten Sandbank. Strandungen von Zwergwal-Kadavern kommen an den Nordsee-Küsten immer wieder vor, seien in Niedersachsen jedoch selten, so de Wattenmer-Experten. Seit den 1990er Jahren sind in Deutschland mindestens neun Strandungen dieser Meeressäuger registriert worden.

Nach Einschätzung des Wasserstraßen- und Schifffahrtamtes Weser-Jade-Nordsee kann der Wal an Ort und Stelle verbleiben und sollte erst geborgen werden, wenn eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Schiffsverkehrs absehbar ist. Auch aus  Sicht der Nationalparkverwaltung kann der Kadaver grundsätzlich an Ort und Stelle verbleiben. Im Nationalpark gelte: „Natur Natur sein lassen!“ Der gestrandete Kadaver liefere Nahrung für zahlreiche andere Lebewesen und spannende Erkenntnisse für die Forschung. So auch der Buckelwal, der im Februar dieses Jahres an ähnlicher Stelle gestrandet war.

Minsener Oog streng geschützt

Besichtigen kann man den toten Wal übrigens nicht. Die Insel Minsener Oog gehört nahezu vollständig zur streng geschützten Ruhezone des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und darf ganzjährig nicht betreten werden. Die Insel ist über das ganze Jahr ein wichtiges Brut- und Rastgebiet für Tausende von Vögeln.