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Erneuter Fall von Vogelgrippe im Wangerland: 12000 Hennen getötet

Wangerland (6. 2. 2025) – In einem Legehennen-Betrieb in der Gemeinde Wangerland ist am Mittwoch die Vogelgrippe amtlich festgestellt worden. Nach Mitteilung des Veterinäramtes Jade-Weser zeigen die betroffenen Tiere die für die Aviären Influenza (HPAI) typischen Symptome, darunter erhöhte Sterblichkeit, Apathie und Fieber. 

Nach dem Verdacht seien umgehend Proben entnommen und an das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg übermittelt worden. Das Vogelgrippevirus wurde in den Proben nachgewiesen. Der Befunde sei am heutigen Donnerstag vom Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts offiziell bestätigt. 

Der Geflügelbestand von 12.000 Legehennen wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben tierschutzgerecht getötet, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Zur Eindämmung der Tierseuche wurden um den nördlich von Hohenkirchen gelegenen Betreib eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet.

Schutzzone eingerichtet

Diese Zone umfasst einen Radius von drei Kilometern. Innerhalb dieser Zone gelten strenge Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Neben Hobbyhaltungen sind auch Betriebe mit großen Geflügelbeständen von den damit verbundenen Einschränkungen betroffen.

An die Schutzzone schließt sich die Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern an. Sie umfasst Teile der Gemeinde Wangerland, der Stadt Wittmund, der Samtgemeinde Esens sowie der Inseln Wangerooge und Spiekeroog. Hooksiel liegt knapp außerhalb der Zonen.

Auflagen für Geflügelhalter

In den eingerichteten Zonen müssen alle Geflügelhalter, ob gewerblich oder hobbymäßig, ihre Tiere unverzüglich aufstallen. In der Überwachungszone ist Geflügel von Wildvögeln abzusondern. Der Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln ist strikt zu vermeiden. Der Transport von Geflügel, Eiern und weiteren tierischen Produkten aus den betroffenen Zonen ist ausschließlich mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Das Veterinäramt hat für den betroffenen Bereich eine Ineraktive Karte ins Netz gestellt.

Erst im Dezember vergangenen Jahres war wenige Kilometer entfernt auf einem Wangerländer Betreib ebenfalls die Vogelgrippe aufgetreten. Aktuell ist auch ein Legehennenbetrieb im Landkreis Aurich an der Kreisgrenze zu Wittmund betroffen.

Veterinäramt schlägt Alarm: Vogelgrippe im Wangerland ausgebrochen

Wangerland/Hooksiel (1. 12. 2024) – Vogelgrippen-Alarm im Wangerland. Wie das Veterinäramt Jade-Weser mitteilt, wurde am Samstag in einem Betrieb im Wangerland mit etwa 28.000 Tieren der Ausbruch der Vogelgrippe amtlich festgestellt. „Unmittelbar nachdem die ersten Tiere die typischen Symptome zeigten, wurden von Tierärztinnen und Tierärzten des Veterinäramtes strichprobenartig Proben genommen. Dabei wurde der Vogelgrippe-Erreger nachgewiesen“, heißt es in der Mitteilung.

Die Tiere hätten die für Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI), allgemein bekannt als Vogelgrippe, typische Symptome gezeigt. Mehrere Tiere seien bereits an der Erkrankung gestorben gewesen. Das Veterinäramt nahm stichprobenartige Tupferproben von den Tieren. Diese wurden im amtlichen Untersuchungsinstitut des LAVES in Oldenburg untersucht. „Dabei wurde der Vogelgrippe-Erreger nachgewiesen“, so die Behörde. 

Betroffene Tiere getötet

Die Tiere wurden unverzüglich getötet. Um den betroffenen Betrieb, der zwischen Carolinensiel und Neugarmssiel liegt, wurde eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius und eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius eingerichtet. Hooksiel liegt knapp außerhalb der Überwacungszone.

Die Überwachungszone betrifft weite Teile der Gemeinde Wangerland, der Stadt Wittmund und sowie Teile der Samtgemeinde Esens (Neuharlingersiel und Werdum). Für die Schutz- und Überwachungszone gilt, dass gewerbliche und auch Hobbygeflügelhalter keine Tiere hinein- oder herausbringen dürfen.

Geflügel von Wildvögeln trennen

Alle Geflügelhalter in der Schutzzone müssen ihre Tiere unverzüglich aufstallen. In der Überwachungszone ist Geflügel von Wildvögeln abzusondern, zum Beispiel durch Aufstallung oder eine Vorrichtung aus engmaschigen Netzen. Der Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln ist strikt zu vermeiden. Der Transport von Geflügel, Eiern und weiteren tierischen Produkten aus den betroffenen Zonen ist ausschließlich mit behördlicher Genehmigung erlaubt.