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Hooksiel-life: Vom Leben an der Küste

Holz am Zwiebelturm rottet durch: Hooksieler Wahrzeichen bedroht

Zwiebelturm Hooksiel
Gut erkennbar: Der untere Querbalken vom Zwiebelturm ist bereits stark beschädigt. Foto: hol

Hooksiel (25. 11. 2024) – Das Wahrzeichen von Hooksiel braucht Hilfe. Wie Fred Bergmeyer, Mitglied der Altersabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Hooksiel, bei einem Spaziergang durch die Lange Straße aufgefallen ist, ist zumindest einer der Balken des Zwiebelturms auf dem Dach des heutigen Muschelmuseums komplett durchgerottet. 

Bei einer Ortsbegehung von „Hooksiel-Life“ mit Lars Reiners (auf dem Foto rechts) vom Gebäudemanagement der Gemeinde Wangerland und dem Hooksieler Ratsherr Holger Ulfers (links) bestätigte sich die Befürchtung. Es besteht dringender Handlungsbedarf. „Wir nehmen den Schaden umgehend auf“, versicherte Reiners. „Zunächst muss sich ein Fachbetrieb den Zustand der gesamten Holzkonstruktion einmal ansehen. Im Frühjahr könnten wir die Schäden dann reparieren.“

Besichtigung des Zwiebelturms

Zu den Hooksielern, die sich besonders viel Sorgen um den Zwiebelturm machen, gehört Erwin Abels. Abels ist Vorsitzender des Seebadevereins Hooksiel, der 2008 schon einmal einen Großteil der Komplettsanierung des Hooksieler Wahrzeichens über Spendengelder finanziert hat. Vor 16 Jahren wurde das Gebäude, das ab 1618 Schule und später Rathaus im Ort war, noch als Künstlerhaus genutzt. Der damalige Bürgermeister Harald Hinrichs würdigte zum Abschluss, dass der Verein über 18.000 Euro an Spendengeldern gesammelt habe. Insgesamt hätten die Kosten der Sanierung bei 49.000 Euro gelegen.

Im Zuge der damalige Restaurierung waren die Kugel und der vergoldete Schwan wieder hergestellt worden, die zuvor vom Turm zu fallen drohten. Bei den Arbeiten wurde im Schwan die eingravierte Zahl 1760 gefunden, vielleicht das Jahr, in dem Hooksiel seinen Zwiebelturm bekommen hat. Dafür spricht auch eine im Schlossmuseum in Jever aufgetauchte kolorierte Zeichnung aus den Jahr 1789, auf der der Zwiebelturm schon zu sehen ist. Zuvor hatte sich lange die Legende gehalten, dass ein russischer Kapitän den Zwiebelturm 1804 gespendet habe.

Kommunalaufsicht: Gemeinde durfte die Öffentlichkeit ausschließen

Wangerland (25. 11. 2024) – Die Gemeinde Wangerland hat Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Bruchs der Verschwiegenheitspflicht gestellt. Das hat Bürgermeister Mario Szlezak (SPD) gegenüber „Hooksiel-life“ bestätigt. Im Rathaus reagiert man damit auf das Weiterleiten von als vertraulich eingestuften Beratungsunterlagen an die Presse.

Der Hintergrund: Der Verwaltungsausschuss – und im Anschluss der Gemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung – hatten sich mit einem Liquiditätskredit über 1,1 Millionen Euro für die gemeindeeigenen Wangerland Touristik GmbH (WTG) befasst. Mit der dann tatsächlich beschlossenen Unterstützung von Seiten der Mutter soll kurzfristig verhindert werden, dass die WTG in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Bekanntlich belastet die Kostenexplosion beim Bau des Thalasso Meeres Spa von 8,7 auf veranschlagte 23 Millionen Euro die Tourismus-Tochter schwer. 

Szlezak: Strafanzeige angemessen

Aus der vertraulichen Beratungsvorlage für den Verwaltungsausschuss wurde Empfehlungen eines Wirtschaftsprüfungs-Unternehmens zitiert samt des Ratschlages, für den Kredit ein Grundstück der WTG am Hallenwellenbad Hooksiel als Sicherheit einzusetzen. Für Beratungsvorlagen für den nicht-öffentlich tagenden Verwaltungsauschuss gilt grundsätzlich Verschwiegenheitspflicht – und zwar für die dort vertretenen Politiker ebenso wie für die mit der Angelegenheit betrauten Verwaltungsmitarbeiter. 

Szlezak hält die Anzeige für angemessen. Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Paragraf 40 werden in der Regel als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit Geldstrafen belegt. Die Möglichkeit für vertrauliche Beratungen müsse in einer Gemeinde gewährleistet sein, so der Bürgermeister.

Volle Transparenz versprochen

Auch die Kritik daran, dass der Gemeinderat den Kredit für die WTG in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst hat, hält der Bürgermeister nicht für angemessen. Er und die Vertreter aller politischen Gruppen im Rat hätten volle Transparenz bei der Aufklärung der Kostensteigerung beim Thalasso Meeres Spa zugesagt. Dennoch könnten nach dem NKomVG (§ 64) Beratungen nicht-öffentlich stattfinden, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner das verlangen würden. 

Das sei bei der aktuellen Sitzung der Fall gewesen. Immerhin sei es um Interna der WTG gegangen. In dieser Rechtsauffassung sei sich die Verwaltung der Gemeinde Wangerland mit der Kommunalaufsicht beim Landkreis Friesland einig.

Betriebsinterna sind geschützt

Die Kommunalaufsicht bestätigte gegenüber „Hooksiel-life“, dass Ratssitzungen grundsätzlich öffentlich stattfinden müssten. Die Öffentlichkeit dürfe nur ausgeschlossen werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtige Interessen Einzelner erforderten. Hierzu gehörten unter anderem Grundstücks- oder Personalangelegenheiten, Darlehensgeschäfte, Debatten über Betriebsgeheimnisse oder auch Sicherheits- oder Staatsschutzthemen.

„Ob der jeweilige Tagesordnungspunkt dieser Themenbereiche nicht-öffentlich zu behandeln ist, ist im Einzelfall zu entscheiden“, heißt es in der Stellungnahme. „Es gibt dafür keinen Automatismus. Soll jedoch eine Angelegenheit dieser Themen ausführlich für die Beschlussfassung erörtert werden, so dürfte jedoch grundsätzlich die Gefahr bestehen, dass ein hinreichender Schutz für das berechtigte Interesse Einzelner nicht mehr gegeben ist, wenn die Thematik im öffentlichen Teil diskutiert wird.“

Zur Debatte über den Kredit der Gemeinde an die WTG hat die Kommnalaufsicht eine klare Haltung: „Im Fall der Wangerland-Touristik, bei der es sich um eine privatrechtliche GmbH, also eine Kapitalgesellschaft handelt, auf die die Vorschriften des HGB und des GmbHG anzuwenden sind, besteht ein Schutz für die Betriebsgeheimnisse. Zwar ist die Wangerland-Touristik auskunftspflichtig gegenüber ihrem Gesellschafter, der Gemeinde Wangerland, allerdings gehört nicht jedes Detail in eine öffentliche Ratssitzung, denn auch als 100% iges Tochterunternehmen der Gemeinde genießt die Wangerland-Touristik – wie andere Unternehmen auch den Schutz vor dem Verrat von Betriebsgeheimnissen.“ Der gleiche Schutz vor der Öffentlichkeit stehe auch den Mitarbeitenden in kommunalen Unternehmen zu. 

Kreditwürdigkeit beschädigt

Als weiteres Argument führt die Kommunalaufsicht die Tragweite der Beratungen an. Immerhin sollte ein Kredit gewährt werden, um eine drohende Insolvenz der WTG abzuwenden. Allein dadurch, dass diese Information öffentlich geworden sei, habe sich möglicherweise die Kreditwürdigkeit der Wangerland-Touristik GmbH mit einem Schlag verschlechtert. Es könne negative Reaktion von Kunden geben, die Angebote der WTG nicht mehr in Anspruch nehmen wollen. 

Dies gelte im Besonderen dann, wenn über die Verantwortlichkeiten von einzelnen Personen für die eingetretene wirtschaftliche Schieflage diskutiert werden sollte bzw. eine solche Debatte nicht ausgeschlossen werden könne. „Damit“, so die Kommunalaufsicht, „dürfte im Hinblick auf mögliche Gefahren und Schäden durch eine öffentliche Behandlung dieser Aspekt den Grundsatz der Öffentlichkeit zu Gunsten eines Ausschlusses der Öffentlichkeit überwiegen.“ Die Gemeinde Wangerland befinde sich mit ihrer Entscheidung im Einklang mit der niedersächsischen Kommunalverfassung.

Adventsausstellung: Viel Lob für die Kreativabteilung der Arbeitsgruppe

Basar der Arbeitsgruppe
Die Adventsausstellung der Arbeitsgruppe Hooksiel wurde sehr gut angenommen. Foto: hol

Hooksiel (24. 11. 2024) – Die Premiere war ein Erfolg. Die erste Adventsausstellung der Arbeitsgruppe Hooksiel war sehr gut besucht. Zahlreiche der Besucher trugen aus dem Awo-Heim am Gästehaus geschmackvoll gestaltete Gestecke, Adventskränze und anderen Weihnachtsschmuck heraus. Verantwortlich dafür war im wesentlichen Cornelia Anders, Kreativ-Mitglied der Arbeitsgruppe, die die Ausstellung zusammen mit ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern organisiert hatte. 

Aber auch für Mitglieder der Arbeitsgruppe oder Gäste, die keinen Bedarf an Weihnachtsdeko hatten, war die Veranstaltung ein Gewinn. Im hübsch geschmückten Awo-Heim gab es leckeren Punsch und Kekse und jede Menge Raum und Gelegenheit für interessante Gespräche. Cornelia Anders jedenfalls war sehr zufrieden, zumal der Verkauf der im wesentlichen von ihr gebastelten Exponate auch den einen oder anderen Euro für die Kasse der Arbeitsgruppe eingebracht hat. 

Kläger Just überzeugt: Parkgebühren nur verkappter Strandeintritt

Hooksiel (24. 11. 2024) – Die Frage, ob die Parkgebühren an den Wangerländer Stränden rechtlich zulässig sind, ist weiter ungeklärt – aber von grundsätzlicher Bedeutung. In dieser Frage sind sich offenbar die Gemeinde Wangerland und Janto Just, Kläger gegen die aktuelle Parkgebührenpraxis, einig. Beide Seiten haben nach Darstellung von Just jetzt den Vorschlag des Verwaltungsgerichts Oldenburg abgelehnt, das Thema als zivilrechtliche Auseinandersetzung an einen Einzelrichter zu verweisen.

Just, Ratsherr in der Stadt Schortens und Kreistagsabgeordneter, hält die Parkgebühren für einen verkappten Eintritt für die Strände. Nach seiner rechtlichen Einschätzung sind aber Parkentgelte als Instrument zur Strandfinanzierung unzulässig. In dem Verfahren geht es seiner Ansicht nach um den im Grundgesetz in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetzes garantierten Anspruch auf freien Zugang zu bestimmten Strandflächen. Das Verwaltungsgericht müsse klären, ob und wie weit das Recht des Klägers auf unentgeltlichen Zugang zum Strand beziehungsweise zu Teilen davon durch die Kostenpflicht auf den strandnahen Parkflächen in Hooksiel, Schillig und Horumersiel rechtswidrig beschränkt wird.

Es sei zu prüfen, ob es sich bei den über Parkautomaten erhobenen Entgelten lediglich um „Parkgebühr“ genannte Entgelte zur Finanzierung von Strandkosten handelt, die bislang durch den Strandeintritt bestritten wurden. Strandeintritt außerhalb des Strandbadbetriebs hatte das Bundesverwaltungsgericht 2017 der Wangerland Touristik GmbH (WTG) aber untersagt. Just spricht von einer „großflächigen Kommerzialisierung“ des Strandzugangs.

Geklärte werden sollte nach Ansicht von Just die ebenfalls grundsätzliche Frage, ob das Land Niedersachsen berechtigt ist, Grundstücke für die Erhebung von Parkentgelten zur Strandfinanzierung bereitstellen und sich dafür eine Provision von zehn Prozent zu sichern. „Alle fünf Parkplätze entlang der Strandflächen in Hooksiel gehören dem Land und standen Strandbesuchern bislang kostenlos zur Verfügung“, so der Kläger. 

Just verweist auf das Bundesnaturschutzgesetz. Danach müssten die Länder der Allgemeinheit ihnen gehörende Grundstücke als Zugang zu Flächen bereitstellen, „die sich nach ihrer natürlichen Beschaffenheit für die Erholung der Bevölkerung eignen“. Die Verpachtung von bislang kostenlosen Strandparkflächen an die WTG zu dem Zweck, von den Strandbesuchern ganzjährig Parkentgelte zur Strandfinanzierung zu erheben, erschwere hingegen den Strandzugang für Erholungsuchende.

Das Grundsatz-Urteil von 2017 sei bis heute nicht konsequent umgesetzt. Damals sei ein an Strandkassen erhobener Strandeintritt die Regel, die an Parkautomaten gezogenen Tickets als Zugangsberechtigung für den Strand wie etwa in Schillig wären die Ausnahme gewesen, so Just. „Heute ist es umgekehrt: Der an Strandkassen erhobene Strandeintritt ist abgeschafft und das an Parkautomaten erhobene Entgelt zur Strandfinanzierung ist die Regel. Das ist aber auch schon der ganze Unterschied.“ Die unzulässige großflächige Kommerzialisierung des Strandzugang sei die gleiche wie bis 2017, sie sei nur zeitlich weiter ausgedehnt – auf das ganze Jahr von 8 bis 20 Uhr.

Mit viel Courage und vier Eimern Wasser einen Großbrand verhindert

Christian Conring  und Nachbarin
Die Spuren des Feuers sind an der Hauswand noch deutlich zu erkennen. Frau Beyer dankt ihrem Nachbarn Christian Corning für dessen couragierten Löscheinsatz. Foto: hol

Hooksiel (23. 11. 2024) – Das ist gerade noch einmal gut gegangen.Vor allem durch den couragierten Einsatz von Christian Conring. Der Hooksieler hat möglicherweise einen Großbrand verhindert, weil er morgens um 6 Uhr schon hell wach war.

Donnerstag, 14. November. Polizeioberkommissar Christian Conring macht sich auf den Weg zum Dienst in Wilhelmshaven. Er will gerade seinem Hund das Plätzchen im Kofferraum herrichten, da bemerkt er auf dem Grundstück gegenüber einen merkwürdigen Lichtschein. Oder ein Flackern? Ein Feuerkorb? Aber morgens um 6 Uhr? 

Conring geht über die Straße, schaut um die Ecke und sieht einen brennenden Müllhaufen. Dass hier eimal drei Abfalltonnen direkt an der Hauswand gestanden haben, ist nicht mehr zu erkennen. Die Kunststoffbehälter sind schon zusammengeschmolzen. Die Flammen züngeln bis hoch zum Dachüberstand.

Nachbar als Helfer in der Not

Der Hooksieler läuft zum Eingang des Hauses, klingelt, klopft. Als niemand öffnet greift er zum Mobiltelefon, alarmiert die Polizei in Jever an und eilt nach Hause, um selbst zur Tat zu schreiten. Mit insgesamt vier Eimern Wasser kann er das Feuer löschen.

„Ich hatte erst ein wenig Respekt. Man weiß ja nie, was da brennt“, erinnert sich Conring. Entsprechend froh sei er gewesen, als er gesehen habe, dass Wasser offenbar das richtige Mittel war, um das Feuer einzudämmen. Als das erste von zwei Feuerwehrfahrzeugen den Ort des Geschehens erreichte, war der Brand augenscheinlich bereits gelöscht. Dennoch untersuchten die Feuerwehrleute die Brandstelle intensiv. „In der Dämmung im Dach hätten sich ja noch Glutnester befinden können …“, so Conring.

Besonders dankbar für die gezeigte Zivilcourage ihres Nachbarn ist die Familie Beyer, die das betroffene Haus in der Goedeke-Michel-Straße gerade gekauft hat. Das Paar aus Wismar hat den Bungalow als Alterssitz gekauft. Erst einen Tag nach dem Brand kam es nach Hooksiel und ist entsprechend froh, dass das Gebäude keinen nachhaltigen Schaden genommen hat. 

Die Außenwand des Hauses ist an der Brandstelle rußgeschwärtz. Wie inzwischen ein Gutachter festgestellt hat, muss ein Teil des Daches saniert werden. Insgesamt aber ist der Schaden überschaubar. Die Beyers jedenfalls halten an ihren Umzugsplänen fest und freuen sich auf Hooksiel – und ihre hilfsbereite Nachbarschaft. 

Brandursache unbekannt

Die Ermittlungen der Polizei zur Brandursache laufen unterdessen noch. Der Alt-Besitzer des Hauses hatte in der Nacht zum Donnerstag noch in dem Gebäude übernachtet. Allerdings hatte er das Haus schon deutlich vor 6 Uhr in Richtung Arbeitsstelle verlassen. 

Christian Conring hofft mit Blick auf aktuelle Brandserien in Wilhelmshaven, dass die dortigen Brandstifter ihren Wirkungsbereich jetzt nicht auch noch ins Umland der Stadt ausweiten. „Dann hätten wir wirklich ein Problem“, sagt der Polizist. „Aber vielleicht hat ja nur jemand unbedacht etwas Heißes in eine der Tonnen geworfen.“ 

Hallenbad-Restaurant: Streit um Pachtvertrag geht in die nächste Runde

Hooksiel (22. 11. 2024) – Die Wangerland Touristik GmbH (WTG) hat eine Räumungsklage gegen die Salzwiesen Gastronomie & Event GmbH eingereicht. Damit geht der Rechtsstreit um die Kündigung der Pächterin des seit über einem Jahr brach liegenden Restaurants am Meerwasser-Hallenwellenbad Hooksiel in eine neue Phase. Wie ein Sprecher des Landgerichts Oldenburg gegenüber „Hooksiel-life“ sagte, werde zu der Angelegenheit voraussichtlich in Kürze erneut ein Termin für eine mündliche Verhandlung angesetzt. 

Zum Bruch zwischen der Gemeinde Wangerland und der gemeindeeigenen WTG einerseits und der Salzwiesen GmbH andererseits war es im Sommer vergangenen Jahres gekommen. Als das während der Corona-Pandemie und der darauf folgenden Energiekrise geschlossene Schwimmbad am 15. Juli 2023 nach Sanierungsarbeiten wieder eröffnet wurde, war die Pächterin noch nicht in der Lage, die von ihr zuvor umgebaute und teilerneuerte Gastronomie zu öffnen. Die Arbeiten waren noch nicht abgeschlossen und es fehlte an einem Betreiber. Die WTG kündigte der Pächterin, die gegen die Kündigung juristisch vorging. 

Restaurant am Hallenbad
Die Zukunft des Restaurants am Meerwasser-Hallenwellenbad ist ungewiss. Der juristische Streit zwischen der WTG als Eigentümerin und der gekündigten Pächterin geht in die nächste Runde. Archiv-Foto: hol

Zuletzt sahen sich beide Seite im Rahmen des Zivilprozesses vor dem Landgericht im Juni. Bei der Verhandlung trat ein Gastronom auf, der Interesse bekundete, den Pachtvertrag zu übernehmen. Er wolle mit den Beteiligen nach einer außergerichtlichen Einigung suchen. Entsprechende Sondierungsgespräche samt Begehung des Restaurants habe es gegeben, bestätigte WTG-Geschäftsführer Armin Kanning gegenüber „Hooksiel-life“. Zu einer Einigung sei es aber nicht gekommen. 

Im Oktober gab es in der Folge den nächsten Termin in der Sache beim Landgericht. Da von Seiten der Salzwiesen GmbH dazu aber kein Vertreter erschienen sei, so der Gerichts-Sprecher, sei ein Versäumnisurteil gegen die Klägerin ergangen, gegen das die Salzwiesen GmbH dann Einspruch eingelegt habe. Entsprechend wird der Vorgang demnächst neu verhandelt.

WTG und Salzwiesen GmbH hatten 2021 einen auf zehn Jahre angelegten Pachtvertrag unterzeichnet. Der damalige Geschäftsführer des Unternehmens, Carsten Hippenstiel, hatte große Pläne. Er ließ das Restaurant und den dazu gehörigen Saal umbauen und gestaltete den Außenbereich neu. Sein erklärtes Ziel war es, das Restaurant auch als Rezeption für ein geplantes Hotel in der Nachbarschaft mitzunutzen. Mehr noch: Hotel und Bad sollten eine Partnerschaft zum gegenseitigen Vorteil eingehen, was, so die Unterstützer der Idee, dem über 40 Jahre alten Bad eine langfristige Zukunftsperspektive gegeben hätte.

Die Mehrheit im Rat der Gemeinde Wangerland wollte diesen Weg allerdings nicht mitgehen. Mehr noch: Man erkläre öffentlich, aufgrund von persönlichen Vorbehalten nichts mehr mit der Person Hippenstil und der Salzwiesen GmbH zu tun haben zu wollen. Die Pächterin hielt dagegen. Sie bezweifelt, dass es überhaupt einen haltbaren Grund für die Kündigung des Pachtvertrages gab und fordert, für den Fall eines Rückzugs, Schadensersatz in sechsstelliger Größenordnung.

Feuerwehr: Weihnachtsbaum mit Strahlkraft für das ganze Jahr

Tane am Feuerwehrhaus Hooksiel
Die jetzt am Feuerwehrhaus eingepflanzte Nordmanntanne soll ein Symbol der guten Nachbarschaft mit der Feuerwehr sein. Auf dem Bild (von links) Wolfgang und Rita Ademes, Randolf Greiff, Thomas Jürgens sowie Feuerwehrmann Björn Mühlena und Nachbar Peter Müller. Foto: Feuerwehr

Hooksiel (22. 11. 2024) – Am 9. Mai wurde das neue Feuerwehrhaus in Hooksiel feierlich eingeweiht. Bei dieser Gelegenheit übergaben Nachbarn aus dem angrenzenden Neubaugebiet der Feuerwehr ein besonderes Geschenk: einen Gutschein für eine Nordmanntanne.

Am Donnerstag war es jetzt so weit: Die Tanne, die inzwischen einen stattlichen Durchmesser und eine Höhe von rund vier Metern erreicht hat, wurde mit tatkräftiger Unterstützung von Gärtner Thomas Jürgens und einem seiner Mitarbeiter direkt am Feuerwehrhaus gepflanzt. Trotz des Nieselregens, der die Pflanzaktion begleitete, kamen einige Anlieger dazu, um diesem schönen Ereignis beizuwohnen und ihren Teil zur Begrünung des Feuerwehrgeländes beizutragen.

Mit Hilfe eines Radladers konnte der Baum sicher an seinen neuen Standort gesetzt werden. Organisiert und mitgeholfen hat auch Nachbar Peter Müller. „Es war ein bisschen eine Herausforderung, den Baum in dieser Größe zu bewegen“, so Müller. „Aber wir freuen uns, dass alles gut geklappt hat und die Feuerwehr nun einen echten Hingucker zur Weihnachtszeit haben wird.“

Die Feuerwehr will den Baum künftig zur Weihnachtszeit festlich beleuchten. „Wir sind sehr dankbar für das tolle Geschenk. Es ist schön zu sehen, wie sehr sich die Nachbarschaft mit uns verbunden fühlt“, sagt Ortsbrandmeister Jörg Nöchel. „Der Baum wird ein Symbol für die gute Zusammenarbeit zwischen uns und den Anwohnern und wird hoffentlich noch viele Jahre lang Freude bereiten.“

Trotz Pleite bei den Parkgebühren: Gemeindekämmerer ist zuversichtlich

Wangerland (21. 11. 2024) – Der Haushalt der Gemeinde Wangerland für das laufende Jahr könnte am Ende besser aussehen als zu Jahresbeginn erhofft. Wie Kämmerer Arthur Wichmann vor dem Finanzausschuss des Gemeinderates ausführte, würden die veranschlagten Einnahmen fast alle genau erreicht werden. Einzige Ausnahme: die Parkgebühren.

Bei den kommunalen Steuern wie den Grundsteuern, Hundesteuern, Vergnügungssteuern und den Zweitwohnungssteuern sei absehbar, dass die Einnahmen nahezu dem entsprechen werden, was die Kämmerei erwartet hatte. Ebenso beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, den Schlüsselzuweisungen vom Land und den Konzessionsabgaben für Strom und Gas. 

Ein erfreulicher Ausreißer: Die Gewerbesteuern. Hier liege man mit an die 6,1 Millionen Euro deutlich über den erwarteten 5,2 Millionen Euro. Als Grund dafür nannte Wichmann einen Einmaleffekt im Bereich der Erneuerbaren Energien, also bei der Produktion von Windstrom, Sonnenenergie und Biogas. 

Da die Ausgaben im Bereich des Kalkulierten geblieben seien – sieht man von der Miete für die Kindergarten-Container am Schulzentrum Hohenkirchen einmal ab (120.000 statt 70.000 Euro) –, erwarte er einen Fehlbetrag am Ende des Jahres von nur noch um die 350.000 Euro.

Zurück zu den Parkgebühren der Gemeinde (also ohne die Strandparkplätze). Hier hatte man im Rathaus Einnahmen von 490.000 Euro erwartet. In der Kasse sind bislang aber lediglich 345.000 Euro verbucht worden. „Und mit Blick auf Parkgebühren ist das Jahr ja so gut wie rum“, so Wichmann. 

Warum die Erwartungen, die die Gemeinde an die Erhöhung der Gebührensätze Anfang des Jahres geknüpft hatte, nicht aufgegangen sind? Fehlerhafte Kalkulation? Weniger Urlauber? Nach Ansicht von Alice Brandenburg-Bienek liegt zumindest ein Grund dafür auf der Hand: Schwarzparker.

Viele Autofahrer würden ausweichen und ihre Wagen statt auf kostenpflichtige Stellplätze in Nebenstraßen oder, etwa in Horumersiel, auf dem kostenlosen Supermarkt-Parkplatz abstellen. „Da ist es Mal an der Zeit durchzugreifen“, forderte die CDU-Ratsfrau. Die Autofahrer müssten wissen, dass es auch Kontrollen gibt. 

Grundsteuern: Hebesatz sinkt, aber einige Bürger müssen mehr zahlen

Wangerland/Hooksiel (21. 11. 2024) – Die Gemeinde Wangerland will im nächsten Jahr nicht mehr Grundsteuern von ihren Bürgern einnehmen als bislang. Mit diesem Ziel sollen die Hebesätze für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Immobilien) und B (sonstige Häuser und Grundstücke) neu festgesetzt werden. Der Finanzausschuss des Rates folgte am Dienstabend einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung, die eine Senkung der Hebesätze von 480 auf 390 Prozentpunkte vorschlägt. Abschließend entscheiden muss der Gemeinderat auf seiner Sitzung am 10. Dezember.

Kämmerer Arthur Wichmann erinnerte an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2018, das die bisherige Berechnung der Grundsteuern als verfassungswidrig eingestuft hatte. In der Folge wurden bundesweit neue Berechnungsschlüssel entwickelt. Niedersachsen hat sich in der Folge für ein Flächen-Lage-Modell entschieden, bei dem nicht nur die Größe des Grundstücks und das Baujahr des Hauses sondern auch die Lage der Immobilen zur Berechnung des Grundsteuer-Messbetrages herangezogen wird. Dieser Messbetrag, multipliziert mit dem kommunalen Hebesatz (also im Wangerland künftig 390 Prozent), ergibt den individuellen Grundsteuerbetrag.

Das Finanzamt habe inzwischen 93 Prozent der neuen Messbeträge für die 8434 Veranlagungsstellen im Wangerland festgelegt. 596 Bescheide würden noch ausstehen, was für die Gemeinde ein gewisses Risiko bedeute, so Wichmann. Der neue Hebesatz von 390 Punkten verspreche Einnahmen von 689.535 Euro (Grundsteuer A) und 2.689.187 Euro (Grundsteuer B). Damit liege man bei den bisherigen Summen plus einem Risikoaufschlag von 3,35 Prozent. Der sei schon deshalb nötig, so der Kämmerer, weil sicherlich einige Bürger Einsprüche gegen ihre Bescheide einlegen würden.

Denn bei den Bürgern kann die Steuerforderung sehr wohl von den bisher gezahlten Beträgen abweichen. Zum Teil sogar erheblich. Die Gemeinde geht davon aus, dass gut 40 Prozent der Immobilienbesitzer mehr Steuern zahlen müssen. An die 60 Prozent dürfen sich auf eine Entlastung freuen. 

OOWV: Abwassergebühren steigen

Wangerland (21. 11. 2024) – Die Wangerländer Bürger müssen sich auf steigende Gebühren für die Abwasserentsorgung einstellen. Jens Pulina vom Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) stellte am Dienstagabend vor dem von Lübbo Meppen (FDP) geleiteten Finanzausschuss des Gemeinderates die Kalkulation für 2025 vor. Danach werden die Gebühren um 0,35 Euro auf 3,99 Euro je Kubikmeter Abwasser angehoben. Die monatliche Mehrbelastung dürfte sich je nach Größe des Haushaltes zwischen 3,50 (Wasserverbrauch 120 Kubikmeter im Jahr) und 14,50 Euro (500 Kubikmeter) bewegen.

Klärwerk Hooksiel
Das Abwasser aus Hooksiel soll künftig vom Klärwerk Hooksiel nach Schillig gepumpt werden. Foto: hol

In die Kalkulation, so betonte Pulina, würden nur die vermuteten Einnahmen und Ausgaben im Bereich der Gemeinde Wangerland einfließen. Kostentreiber für 2025 sind unter anderem die Klärschlammentsorgung, die steigenden Personalkosten und eine – nach den Erfahrungen von 2024 – wohl um 47.000 Kubikmeter geringere Abwassermenge. Die Abwasser-Gesamtmenge gilt auch als Indikator für die Zahl der Urlauber im Gemeindegebiet.

Das Abwasser wird im Wangerland in den Klärwerken Hohenkirchen, Hooksiel und Schillig gereinigt. Der neue OOWV-Regionalleiter Bernd Janssen erinnerte daran, dass das Klärwerk Hooksiel mittelfristig aufgegeben werden soll. Im nächsten Jahr werde die Trasse von Hooksiel nach Schillig sondiert, über die künftig das Abwasser in eine erweiterte Anlage in Schillig gepumpt werden soll. Dennoch müsse in Hooksiel noch investiert werden. Anfang 2025 soll in die Kläranlage ein neuer Verdichter eingebaut und die Belüftungstechnik erneuert werden. Ab Mai, so Janssen, werde man mit der Modernisierung des Betriebsgebäudes in Schillig beginnen.