Hooksiel/Friesland (31. 3. 2023) – Ab morgen gilt im gesamten Landkreis Friesland Anleinpflicht. Hunde dürfen während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli beim Spaziergang in freier Landschaft nicht frei herumlaufen. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland bittet alle Hundebesitzer, ihre Hunde jetzt anzuleinen.
Durch die Regelung sollen wild lebende Tiere geschützt werden. Verschiedene Wildtiere nutzen Wiesen und Wälder zum Brüten und Aufziehen von Nachwuchs. Ihr Bruterfolg und die Aufzucht kann durch freilaufende Hunde gefährdet werden. Sie können zum Beispiel bei den Elterntieren Fluchtverhalten auslösen. Zurückgelassene Eier von Bodenbrütern, so die Naturschutzbehörde, können auskühlen oder Kitze und Junghasen ungeschützt Opfer von Fressfeinden werden.
Zugvögel brauchen Kraft für lange Reise
Insbesondere gilt die Anleinfpflicht auch im Bereich der Strände und im Wattenmeer. Der gesamte Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und sein Umfeld sind im Frühjahr wichtige Raststationen für Tausende von Zugvögeln, die aus ihren Winterquartieren im Süden kommen. Im Wattenmeer fressen sie sich die Fettreserven an, die sie benötigen, um bis zu ihren arktischen Brutgebieten zu kommen. Vögeln, die immer wieder von Hunden aufgeschreckt werden, fehlt am Ende die Kraft, ihre Brutgebiete zu erreichen.
Rechtlich geregelt ist die Anleinpflicht im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Verstöße dagegen gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden können. Darüber hinausgehende kommunale Regelungen wie etwa die generelle Hunde-Anleinpflicht in Hooksiel sind davon unbenommen.