Wangerland/Hooksiel (27. 9. 2024) – Die Grundsteuer-Einnahmen der Gemeinde Wangerland sollen 2025 stabil bleiben – trotz der neuen Berechnungsgrundlagen für den Wert von Immobilien im Gemeindegebiet. Die Aufkommensneutralität für die Kommune bedeute aber nicht, dass auch die jeweils fälligen Steuerbeträge der Bürgerinnen und Bürger unverändert bleiben. Im Gegenteil.
Einnahme der Gemeinde bleibt konstant
Nach den Worten von Kämmerer Arthur Wichmann fließen in diesem Jahr rund 2,6 Millionen Euro Grundsteuern in die Gemeindekasse. Ab dem nächsten Jahr greift die Grundsteuerreform. Durch die Neuberechnung des steuerlichen Wertes der Grundstücke durch die Finanzämter wird es zu Verschiebungen bei den Belastungen kommen. Konkret: Einige Grundeigentümer werden mehr, andere weniger Steuern als bislang bezahlen müssen.
Der Grund dafür: Die alte Berechnung der Steuerlast ging auf so genannte „Einheitswerte“ zurück, die aber über Jahrzehnte nicht aktualisiert wurden. Diese Berechnungsmethode war nicht mehr verfassungskonform. Die Bürger mussten bis zum Herbst 2022 neue Grundsteuererklärungen mit entsprechenden Angaben zu ihren Immobilien abgeben. Diese Daten sind die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuermessbeträge, die den aktualisierten Immobilien-Wert der abbilden.
Kommunaler Hebesatz sinkt
Allein für das Wangerland musste die Finanzverwaltung rund 8500 Neuberechnungen anstellen. Die allermeisten Ergebnisse sind inzwischen den Bürgern und den Kommunen übermittelt worden. Die Kommunen ermitteln daraus den künftigen Hebesatz, der erforderlich ist, um ihre Grundsteuereinnahmen stabil zu halten. Nach derzeitigen Stand, so schätzt Wichmann, wird der künftige Hebesatz im Wangerland, den der Gemeinderat noch beschließen muss, bei etwa 400 Prozent liegen. Derzeit liegt er bei 480 Prozent.
Die meisten Bürger dürften inzwischen vom Finanzamt den Bescheid über ihren künftigen Grundsteuermessbetrag bekommen haben. Darin ist der Messbetrag in Euro ausgewiesen. Um die persönliche Steuerlast zu ermitteln, muss man diesen Betrag mit dem kommunalen Hebesatz multiplizieren und das Ergebnis durch 100 teilen. „Für eine Berechnung der Jahres-Grundsteuer über den Daumen kann man im Wangerland den Grundsteuermessbetrag mal vier nehmen“, sagt Wichmann.
Erhebliche Mehrbelastung möglich
Bei dieser Überschlagsrechnung lässt sich erkennen, ob man künftig voraussichtlich Grundsteuern in etwa der gleichen Höhe wie bislang einplanen muss. Wie der Kämmerer am Rande der jüngsten Ratssitzung in Hooksiel sagte, werde es aber auch Fälle geben, bei denen Bürger weniger zahlen müssen. Allerdings komme es auch zu deutlichen Mehrbelastungen.
Der Gemeinde seien Fälle bekannt, bei denen die Grundsteuerlast einzelner Immobilienbesitzer aufgrund der Neueinstufung um das Sechsfache oder gar noch mehr steigen würde. Arthur Wichmann rät den Betroffenen, den Kontakt mit dem Finanzamt zu suchen und gegebenenfalls Einspruch gegen den Bescheid zur Berechnung des Messbetrages einzulegen.
Die Gemeinde selbst dürfe selbst bei offenkundigen Verdachtsfällen nicht im Sinne ihrer Bürger tätig werden. Das Finanzamt werde nur aufgrund einer Eingabe des Steuerpflichtigen selbst tätig. Die Gemeinde dürfe, so das Finanzamt, noch nicht einmal auf die Steuerpflichtigen zugehen, um die gegebenenfalls auf Fehler in der Berechnung aufmerksam zu machen. Wichmann: „Das wäre eine unzulässige Steuerberatung.“