Ast- und Strauchabfuhr anmelden

Friesland/Wangerland (11. 3. 2025) – Bürger, die Ast- und Strauchwerk am eigenen Grundstück abholen lassen wollen, können sich noch bis einschließlich Freitag, 14. März, für diesen Service anmelden. Die Anmeldung kann über die Sperrmüllkarte (erhältlich im Kreisamt und in den Rathäusern der Kommunen) oder online unter www.friesland.de/sperrig erfolgen.Auch eine telefonische Anmeldung über das Servicetelefon der Augustin Entsorgung Friesland: 04421/500 49 5025 ist möglich.

Die Abholtermine finden ab Montag, 31. März, statt. Die Äste und Sträucher müssen am Abfuhrtag gebündelt dort abgelegt werden, wo auch die Abfallbehälter abgeholt werden. Die Bündel (maximal 2,5 Meter lang) müssen von einer Person zu tragen sein. Der Durchmesser darf bei Ästen 15 und bei Wurzeltellern 25 Zentimeter nicht überschreiten. Die maximale Abholmenge beträgt fünf Kubikmeter pro Grundstück.

Ungebündeltes Ast- und Strauchwerk kann ganzjährig auch an den Grünabfallstellen im AWZ Wiefels angeliefert werden.

Vollbremsung mit dem Auto lernen: Verkehrstraining für junge Leute

Friesland (7. 3. 2025) – Der nächste Termin des Verkehrssicherheits-Programms „Junge Autofahrer und Autofahrerinnen“ für Personen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren, das der Landkreis Friesland gemeinsam mit Partnern anbietet, findet am Samstag, 22. März, statt. Los geht es um 12.15 Uhr. Das Training dauert bis etwa 17.30 Uhr. Anmeldungen sind online unter www.friesland.de/fahrsicherheitstraining möglich. 

Ziel des Programms ist es, jungen Fahrerinnen und Fahrer Wissenswertes über Sicherheit im Straßenverkehr zu vermitteln und die Möglichkeit zu bieten, in sicherem Rahmen Erfahrungen mit schwierigen Verkehrssituationen zu sammeln. In Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, der Verkehrswacht Jever, dem Bundeswehr-Fliegerhorst Upjever, dem Fahrlehrerverband sowie dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Jeverland e.V. wird ein abwechslungsreiches Programm geboten.

Neben theoretischen Inhalten zu Themen wie „Wirkung von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“, „Wirkung von ABS und ESP“ sowie „Auswirkungen von Stress und Ablenkung auf das Reaktionsvermögen“ können die Teilnehmer praktisches Wissen beim Fahrsicherheitstraining mit dem eigenen Fahrzeug erwerben. Unter anderem werden verschiedene Bremsmethoden getestet, die „Fliehkräfte“ beim Kurvenfahren erkundet und Gegenmaßnahmen bei Über- und Untersteuern des Fahrzeugs erprobt.

Das Training findet auf dem Gelände des Fliegerhorstes Upjever statt und kostet 15 Euro. Die Teilnehmer benötigen mindestens eine Fahrerfahrung von sechs Monaten und müssen ein verkehrssicheres Fahrzeug mitbringen. Weitere Informationen, die Möglichkeit zur Anmeldung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich unter www.friesland.de/fahrsicherheitstraining.

Polizei sucht Zeugen für Unfall

Wangerland (3. 3. 2025) – Die Polizei sucht nach Zeugen für einen Unfall, der sich am Sonntag in Oldorf zugetragen haben soll. In der Zeit von 12 bis 15.30 Uhr wurde dabei ein Zaunelement an einem Privatgrundstück in der Neuwarfer Straße beschädigt. Der Pkw eines bislang unbekannten Fahrers kollidierte mit dem Zaun und beschädigte diesen. Anschließend habe sich der Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt.

Wer sachdienliche Angaben zu diesem Sachverhalt machen kann, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 04461/7449-0 mit der Polizei in Jever in Verbindung zu setzen.

Polizei: Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für E-Scooter

Friesland/Wangerland (28. 2. 2025) – Ab dem 1. März, also am Samstag, beginnt das neue Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder -plakette. Darauf weist die Polizeiinspektion Wilhelmshaven-Friesland hin. Wer ein solches Fahrzeug nutzt, braucht zu diesem Datum neuen Versicherungsschutz – erkennbar an der grünen Schrift auf weißem Grund (statt Blau im Vorjahr).

Versicherungsplakette
Die Polizei erinnert daran, dass zum 1. März der Versicherungsschutz für eine Reihe von Fahrzeugen erneutert werden muss, darunter Mopeds, S-Pedelecs und E-Roller. Foto: Polizei

Warum ist das wichtig? „Bei Verkehrskontrollen fällt immer wieder auf, dass Fahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs sind – besonders E-Scooter, die immer häufiger auf unseren Straßen zu sehen sind“, so die Polizei. Fahrten ohne Versicherungsschutz sind aber nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Bei Verstößen gegen dieses Gesetz handele es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat, die entsprechend verfolgt werde, warnt die Polizei. 

Welche Fahrzeuge brauchen eine neue Versicherung? Neben den E-Scootern unter anderem auch Mofas und Mopeds (bis 50 cm³, max. 45 km/h), S-Pedelecs (E-Bikes mit Unterstützung bis 45 km/h), E-Roller (mit Betriebserlaubnis, max. 45 km/h) sowie Quads und Trikes (bis 50 cm³, max. 45 km/h). Unter die Vorschrift fallen auch motorisierte Krankenfahrstühle. 

Die Polizei weist zudem darauf hin, dass der Versicherungsschein stets mitzuführen ist. Wer das Dokument bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro.