1 Euro für 30 Minuten: WTG passt Parkgebühren am Strand an

Hooksiel (9. 4. 2024) – Die Wangerland Touristik GmbH (WTG) hat ihre Gebühren an den Stränden an die der Gemeinde Wangerland angepasst. Damit kostet jetzt auch am Hooksieler Strand die erste halbe Stunde Parkzeit einen Euro. Bislang wurden dafür nur 60 Cent fällig.

Die WTG hatte für die Stellplätze am Hooksieler Strand und am Außenhafen Ende Mai vergangenen Jahres erstmals Parkgebühren eingeführt. Im Gegenzug war der Strandeintritt für sämtliche Nutzer weggefallen. Die Parkgebühr wird seither ganzjährig von 8 bis 20 Uhr erhoben. Vor allem bei Inhabern von Gästekarten, die auch bislang schon freien Strandeintritt hatten, hat die Einführung von Parkgebühren Unmut ausgelöst.

Der Gemeinderat hatte Ende vergangenen Jahres im Zuge ihrer Haushaltskonsolidierungs-Beschlüsse die Gebühren auf den kommunalen Stellflächen der Gemeinde Wangerland deutlich erhöht. Nicht nur auf die 0,60 Cent, die die WTG verlangte, sondern mit Blick auf die Gebührensätze in anderen Kommunen gleich auf 1 Euro pro halbe Stunde. Die WTG ist jetzt ihrerseits wieder nachgezogen. Allerdings: Der Preis für ein Tages-Parkticket bleibt mit 8 Euro konstant. 

Mehrtages- oder Saisontickets können über die Parkautomaten übrigens nicht gelöst werden. Die WTG weist darauf hin, dass diese Tickets für Langzeitparker entweder über entsprechende Park-Apps oder bei den lokalen Tourist-Informationen erstanden werden können. Da die Parksysteme der gemeindeeigene WTG und der Gemeinde Wangerland formal nichts miteinander zu tun haben, kann man übrigens nicht zum Beispiel mit einem am Strand gelösten Tagesticket im Anschluss noch im Ortskern von Hooksiel parken. 

Vermeintlicher „Parksünder“ ist das Opfer eines technischen Fehlers

Hooksiel/Horumersiel (3. 3. 2024) – Der Vorfall ansich kommt täglich vor. Vermutlich tausendfach. Im Postkasten liegt ein Schreiben. Eine Zahlungsaufforderung: „Sie haben ohne gültigen Bezahlvorgang geparkt!“ Anbei eine Rechnung mit einem mehr oder weniger schmerzhaften Betrag.

In diesem Fall geht es um 36,65 Euro, den ein Hooksieler an die PRS Parkraum Service GmbH überweisen soll. 30 Euro als Vertragsstrafe für seine „verbotene Eigenmacht“, 0,70 Euro Tagesentgelt, 5,10 Euro für die Halterermittlung und 0,85 Euro für Porto und Versand. Die Berliner Abrechnungs- und Überwachungsfirma kontrolliert im Auftrag der Wangerland Tourist GmbH unter anderem den Großparkplatz in Horumersiel. 

Parkautomat
Die Parkraum-Überwachung läuft offenbar fehlerhaft. Wo die Gründe dafür im Einzelfall liegen, erfahren die Betroffenen aber nicht. Archiv-Foto: hol

Auf diesen Parkplatz war der Hooksieler am 31. Dezember um 11.20 Uhr aufgefahren und um 11.56 Uhr wieder weggefahren. Woher die PRS das so genau weiß? Der private Parkplatz wird mit Hilfe von Kameras überwacht, die die Nummernschilder erfassen und auf dieser Basis die entrichteten Parkgebühren abgleichen.

So weit, so normal. Nur: Der Hooksieler hatte seine Parkgebühr entrichtet. Und zwar über eine Park-App, in diesem Fall die App von der Firma Easypark. Der Ausdruck der über die App getätigten Überweisungen belegt: Parkzeit 31. Dezember, 11.21 bis 11.55 Uhr geparkt, 1,20 Euro bezahlt.

Park-App widerlegt Vorwurf

Okay, Fehler passieren. Aber gleich zweimal? Der Hooksieler hatte bereits vor einigen Monaten eine ähnliche Zahlungsaufforderung erhalten. Er richte seinerzeit seine Park-Belege von Easypark ein, die PRS GmbH stornierte die Forderung. 

Die zweite Zahlungsaufforderung machte den juristisch bewanderten Hooksieler stutzig. Schon wieder eine falsche Erfassung? Wie kann das angehen? Wie viele vermeintliche „Parksünder“ wurden außer ihm so zur Kasse gebeten? Wie viele bezahlen, ohne den Vorgang vorher zu prüfen?

Auch im aktuellen Fall hat das Unternehmen in dieser Woche seine Forderung storniert. Das Unternehmen verweist auf „einen technischen Fehler“, „der zwischenzeitlich behoben“ worden sei. Details zu dem „technischen Fehler“ nennt PRS weder in dem Stornierungsschreiben noch auf Anfrage von „Hooksiel-Life“. Möglicherweise, so vermutet der Hooksieler, habe das System nicht berücksichtigt, dass zwischen dem Auffahren eines Autos auf den Parkplatz und dem Bedienen der „Parkuhr“ eine gewisse Zeit verstreicht. Die App aber rechne minutengenau ab. War die Differenz zwischen 11.20 und 11.21 Uhr beziehungsweise 11.55. und 11.56 Uhr der Grund für die fehlerhafte Zahlungsaufforderung?

Kein Geld fürs Porto

PRS hält sich dazu bedeckt, bittet den Hooksieler aber für dessen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung. Seine Forderung, man möge ihm zumindest das Porto für seine beiden Einspruch-Schreiben von insgesamt 2 Euro erstatten, weist das Unternehmen aber zurück. Der Betroffene hätte ja keinen Brief schreiben müssen, sondern eine Email schicken können. „Wofür kein Porto angefallen wäre.“

Just sieht Etappensieg bei Klage gegen Parkgebühren am Strand

Wangerland/Hooksiel (12. 2. 2024) – Ist es nur eine Formalie? Oder ein Etappensieg im Parkgebühren-Streit, wie es Janto Just empfindet. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat in einer Zuständigkeitsfrage zugunsten des Schortenser Kreistagsabgeordneten geurteilt. Bekanntlich klagt Just seit Mai 2023 gegen die seinerzeit neu eingeführten Entgelte auf den Strandparkplätzen in Hooksiel, Horumersiel und Schillig. 

Die „Parkgebühren“, die die Wangerland Touristik (WTG) für die Nutzung der Strandparkplätze erhebt, haben den bis dahin für die Strandbäder erhobenen Strandeintritt abgelöst. Die Entgelt für die Autostellplätze sollen das Loch in der Kasse der gemeindeeigenen WTG stopfen, das der Verzicht auf den Strandeintritt gerissen hat, und damit die Kosten der Unterhaltung der Strände abdecken. 

Während der Strandeintritt nach einem von Just erstrittenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) nach 2017 nicht mehr generell, sondern nur noch für besonders intensiv bewirtschaftete Strandabschnitte erhoben werden durfte, gelten die Parkgebühren für alle Strandbesucher – und das auch noch außerhalb der Badesaison, beklagt Just. Die vom BVerwG ausdrücklich untersagte „großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs“ sei damit nicht nur wiederhergestellt, sondern sogar noch auf das ganze Jahr ausgedehnt worden.

Kostendeckung durch neue Entgelte

Just hatte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg Klage eingereicht. Gemeinde und WTG hatten durch ihre Anwaltsbüros dagegen erklären lassen, dass die Entgelte für die Strandparkplätze in „keinerlei Zusammenhang“ mit dem Recht auf freien Strandzugang stünden, den freien Strandzugang nicht beeinträchtigen würden und dem Strandbesucher somit auch kein Abwehrrecht dagegen zustünde. Die Gegenseite, so Just, habe die Sache so dargestellt, als ginge es um x-beliebige kommunale Parkgebühren und habe beantragt, die Klage ans Amtsgericht zu verweisen, da es nur um die Höhe der durch die WTG privatwirtschaftlich erhobenen Parkentgelte gehe. Dafür seien Zivilgerichte und nicht das Verwaltungsgericht zuständig.

Verwaltungsgericht ist zuständig

Dem Argument, dass es nur ums private Parken gehe und das mit freiem Strandzugang nichts zu tun habe, hatte sich das VG Oldenburg im Dezember angeschlossen und die Klage ans Amtsgericht verwiesen. Gegen diese Entscheidung hatte Just vor dem OVG Lüneburg Beschwerde eingereicht. Mit Erfolg. Das OVG hab die Verweisung an die Zivilgerichtsbarkeit Ende Januar aufgehoben, berichtet Just. Dabei habe das Gericht richtiggestellt, dass der Gegenstand seiner Klage „nicht der Zugang zu einer kommunalen Einrichtung in Form von kommunalen Parkflächen“ ist, sondern dass es „weiterhin“ um den auf Grundgesetz und Bundesnaturschutzgesetz „gestützten Anspruch auf freien Zugang zu bestimmten Strandabschnitten“ geht. 

Das OVG habe den Zweck seiner Klage richtig verstanden. Er als Kläger verlange „einen von Strandkosten freien Zugang zu Strandflächen in dem vom Bundesverwaltungsgericht tenorierten Umfang und zwar unabhängig davon, ob Strandkosten über personenbezogenen Eintritt über Strandkassen oder über fahrzeugbezogene Entgelte über mit Kassenautomaten ausgestattete Strandparkplätze umgelegt und erhoben werden“. So gesehen wären die Parkgebühren nur eine andere Form von Strandeintritt. Das wiederum wäre ein „Verstoß gegen das naturschutzrechtliche Betretungsrecht“ und „schränke die grundrechtlich garantierte Handlungsfreiheit unzulässig ein“.

Kommerzialisierung des Strandzugangs?

Just wird neben der Gemeinde und der WTG auch der landeseigenen Hafengesellschaft NPorts vor, sich an der „großflächigen Kommerzialisierung des Zugangs zu Strand und Nationalpark Wattenmeer“ zu beteiligen. NPorts gehören die Flächen. Das Unternehmen erhalte zudem eine Provision von zehn Prozent der Parkentgelte. 

Das OVG habe dem VG Oldenburg aufgegeben zu prüfen, ob und wieweit „durch die Kostenpflichtigkeit der strandnahen Parkflächen in Hooksiel, Schillig und Horumersiel“ das Recht auf freien Strandzugang betroffen und gegebenenfalls rechtswidrig beschränkt ist, so Just. „Der Prüfungsauftrag steht damit, wir dürfen gespannt sein.“ 

Ohne Automat wird keine Gebühr fällig

Hooksiel (10. 1. 2024) – Solange auf den Parkplätzen der Wangerland Touristik GmbH (WTG) am Außenhafen und auf den Strandparkplätzen keine Parkuhren stehen, können Besucher die Stellplätze kostenlos nutzen. Das bestätigte WTG-Marketingchefin Larissa Strangmann auf Anfrage von „Hooksiel-Life“. „Wenn keine Parkautomaten auf den Parkplätzen aktiv sind, findet selbstverständlich auch keine Kontrolle statt.“

Parkuhr-Außenhafen
Die Parkautomaten am Hooksieler Außenhafen sind mit Blick auf Sturmflut-Gefahr abgebaut worden. Ohne Automaten werden laut WTG auch keine Gebühren fällig. Archiv-Foto: hol

Bei Wochenend-Spaziergängern waren Zweifel aufgekommen, ob man die Parkgebühren, auch ohne Automaten, über eine der vor Ort beworbenen Apps entrichten muss. „Die Parkautomaten des Parkplatzes am Außenhafen wurden abgebaut, um diese vor Wasserschäden der Sturmflut zu schützen“, erläutert Strandmann. Die Parkautomaten würden aber an dieser Stelle im Laufe der nächsten Tage wieder aufgestellt. 

Der Abbau der Parkautomaten stehe nicht im Zusammenhang mit der geplanten Umstellung der Nutzeroberflächen. Diese verzögere sich aufgrund von personellen Engpässen des Dienstleisters, der die Automaten zur Verfügung stellt, so die WTG-Managerin. „Uns wurde jedoch zugesichert, dass man alles daran gibt, die Umstellung der Nutzeroberfläche so schnell wie möglich vorzunehmen.“ Das neue Menü soll die Nutzung der Apparate erleichtern. Die Automaten müssten für die Änderung der Bedienfläche nicht erneut abgebaut werden.

Offen ist noch, wie hoch die Parkgebühren auf den WTG-Parkplätzen in diesem Jahr sein werden. Wie berichtet, hat die Gemeinde Wangerland die Gebühren für ihre Parkplätze auf 1 Euro je halbe Stunde erhöht. Die WTG-Stellplätze kosten bislang lediglich 0,60 Euro. Als erstrebenswert angesehen wird allgemein die Harmonisierung der Parkgebühren im gesamten Gemeindegebiet. Die mögliche Angleichung werde voraussichtlich in einer der nächsten Verwaltungssauschuss-Sitzungen der Gemeinde Wangerland beraten, so Strangmann.

Bessert die WTG ihr Parkkonzept nach?

Hooksiel (15. 11. 2023) – Die Wangerland Touristik GmbH (WTG) will ihr Parkraumkonzept möglicherweise nachbessern. Das sagte Marketing-Chefin Larissa Strangmann gegenüber „Hooksiel-Life“. Grund dafür seien vor allem Wünsche und Anregungen von so genannten touristischen Leistungserbringern, also Vermieter und Gastronomen.

Die WTG hatte Ende Mai Parkuhren auf allen Parkplätzen am Strand aufgestellt. Während der Strandbesuch kostenfrei ist, müssen Autofahrer seither für ihren Stellplatz zahlen. Für eine halbe Stunde zum Beispiel 60 Cent, für eine Ganztageskarte 8 Euro. Bewirtschaftet werden die Parkplätze von 8 bis 20 Uhr. Die Parkgebühren hatten vor allem bei Urlaubern Kritik ausgelöst, die bislang mit einer Gästekarte ohnehin keinen Strandeintritt zahlen mussten. 

Parkuhr-Außenhafen
Die Parkuhren an den Stränden haben in diesem Sommer für viel Diskussionsstoff gesorgt. Jetzt will die WTG ihr Konzept in einigen Punkten nachbessern. Archiv-Foto: WTG

Die Parkgebühren sollen nach den Worten von Larissa Strangmann ganzjährig erheben werden, als auch in der Nebensaison, in den Herbst- und Wintermonaten. Neu nachdenken wolle man bei der WTG aber über die Einführung von Mehrtages- und Ganzjahres-Parkkarten. 

Gemeinsam mit der Gemeinde Wangerland werde man zudem den Vorschlag prüfen, dass die einmal entrichtete Parkgebühr sowohl für Parkplätze der WTG als auch für Stellflächen der Gemeinde Wangerland gilt. Dadurch müsste zum Beispiel ein Urlauber, der zunächst den Strand besucht und danach in einem Restaurant in Hooksiel essen gehen möchte, nicht zweimal fürs Parken zahlen.

Bislang hatte man bei der WTG derartige Vorschläge eher kritisch gesehen. Ein Grund: Das Bedienermenü an den Parkuhren soll so einfach wie möglich gestaltet sein, um die Nutzer nicht zu verwirren. „Möglicherweise müssen Gäste, die einen Mehrtages- oder Jahresparkschein kaufen wollen, das dann künftig bei den Tourist-Informationen machen“, beschreibt Larissa Strangmann eine denkbare Lösung. Vor einer Entscheidung werde die WTG sich aber eng mit der Gemeinde abstimmen. 

Janto Just fordert Parkgebühr zurück

Hooksiel (15. 6. 2023) – Der Kreistagsabgeordnete Janto Just (Freie Bürger) legt im Streit um die Parkgebühren an den Wangerländer Stränden nach. In einem Schreiben an den Geschäftsführer der Wangerland Touristik GmbH, Armin Kanning, fordert der Schortenser seine Tagesparkgebühr von 8 Euro zurück. Als Begründung dafür verweist Just auf ein Urteil des Bundes-Verwaltungsgerichts (BVerwG) aus dem Jahr 2017, das der gegen den damals noch erhobenen Strandeintritt erwirkt hatte.

Just klagt jetzt auch gegen die Parkgebühren, die die WTG in Schillg und ab diesem Mai erstmals auch auf den Parkplätzen entlang der Bäderstraße in Hooksiel erhebt. Im Gegenzug verzichtet die WTG auf den bislang erhobenen Eintritt für besonders gepflegte und betreute Strandabschnitte, die so genannten „Strandbäder“.

Der Kläger vertritt mit Verweis auf das BVerwG-Urteil die Position, dass die WTG keine Gebühren zur Deckung der Strandkosten erheben darf, „egal wie die Gebühr heißt und ob sie an Kassenhäuschen oder an Parkautomaten kassiert wird“. 

Er habe am fraglichen Tag den Strand in Schillig, am Hundestrand westlich vom Strandbad besucht, um von dort eine Wattwanderung nach Minsener Oog zu unternehmen. Und zwar außerhalb der offiziellen Badezeiten zwei Stunden vor und nach Hochwasser. „Außerhalb der Badezeit dürfte auch für den Zugang zu den Strandbädern an Kassenhäusern oder Automaten nicht kassiert werden, weil dann gar kein Badebetrieb möglich ist beziehungsweise angeboten wird: Es gibt dann an den Stränden im Wangerland keine Badeaufsicht“, stellt Just fest. Wenn das Baden aber gar nicht möglich oder sogar verboten sei, dürfe für einen Strand auch nicht kassiert werden – auch kein Eintritt in Form von Parkgebühren.

Kreistagsabgeordneter Just klagt gegen die Parkgebühren am Strand

Hooksiel (12. 6. 2023) – Wangerlands Kurdirekter Armin Kanning hatte es kürzlich im Tourismus-Ausschuss schon anklingen lassen. Jetzt ist es offiziell: Der Schortenser Kreistagsabgeordnete Janto Just (Freie Bürger) hält an seiner Klage gegen den indirekten Strandeintritt in Hooksiel fest – obwohl des seit dieser Saison gar keinen Strandeintritt mehr gibt.

Die gemeindeeigene Wangerland Touristik GmbH (WTG) hatte – wie mehrfach berichtet – den Strandeintritt für bestimmte Zonen am Strand abgeschafft, im Gegenzug aber Parkgebühren für die Stellflächen entlang der Bäderstraße bis hin zum Außenhafen eingeführt. Die Parkgebühren – die entsprechenden Automaten stehen seit Ende Mai – sollen die Kosten abdecken, die für Reinigung, Pflege und Sicherheit am Strand und für den Badebetrieb anfallen.

Parkuhr-Außenhafen
Die Wangerland Touristik GmbH will ihre Kosten für den Strandbetrieb über Parkgebühren decken. Der Kreistagsabgeordnete Janto Just bezweifelt, ob das rechtlich zulässig ist – und klagt. Foto: hol

Protest gegen die Neuregelung hatte es bislang vor allem von Urlaubern gegeben, die bislang mit ihrer Gästekarte ohnehin freien Strandeintritt hatten. Einheimische ohne Gästekarte mussten hingegen Strandeintritt zahlen, konnten aber kostenlos parken. Die Parkgebühr beträgt acht Euro für eine Tageskarte, Kurzparker zahlen 60 Cent je halbe Stunde. Die WTG rechnet mit Einnahmen von rund 290 000 Euro im Jahr. Kanning: „Irgendwoher muss das Geld für die Kosten des Strandbetriebes ja herkommen.“

Just ist der Ansicht, „dass Parkgebühren nicht in erster Linie zur Deckung von Strandbewirtschaftungs-Kosten erhoben werden dürfen“. Er bezweifelt, dass es rechtmäßig ist, dass die WTG einfach nur das Finanzierungsmodell ändert, um die Strandkosten und weitere Kosten abzudecken. Ein „übergeordnetes gesellschaftspolitische Ziel“, das die Gebühren rechtfertigen könnte, liege nicht vor. 

Mit einer Klage gegen den seinerzeit flächendeckenden Strandeintritt im Wangerland hatte der Schortenser 2017 vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg gehabt. Danach blieb der Zugang zu unbewirtschafteten Teilen des Strandes kostenfrei, für andere, so genannte „Strandbäder“, wurde Eintritt erhoben.

Mit der Parkgebühr, so argumentiert Just, werde jetzt – unabhängig vom eigentlichen Badebetrieb – selbst der einfache Spaziergang am Strand oder durchs Wattenmeer wieder kostenpflichtig und damit kommerzialisiert. Der Kreistagsabgeordnete nimmt dabei nicht nur die Gemeinde Wangerland ist juristische Visier, sondern auch das Land Niedersachsen als Grundbesitzerin, die die Parkplatzflächen über die Hafengesellschaft NPorts an die WTG verpachtet – und die den Parkgebühren zugestimmt hat.

Der Tipp von Just an alle Strandbesucher: „Bewahren Sie die Parktickets auf – auch für Schillig. Wenn die Klage Erfolg hat, können Sie das Geld zurückverlangen.“

Ab Freitag werden am Hooksieler Strand Parkgebühren fällig

Parkuhr-Außenhafen
Die Parkuhren stehen. Am Außenhafen und an den Strandparkplätzen im Freizeitgelände erhebt die Wangerland Touristik ab Freitag Parkgebühren. Dafür entfällt der Strandeintritt. Foto: hol

Hooksiel (24. 5. 2023) – Am Freitag ist es soweit: Die Wangerland Touristik GmbH (WTG) beginnt auf den Großparkplätzen in Strandnähe mit der Parkraum-Bewirtschaftung. Die Parkautomaten wurden in den vergangenen Tagen aufgestellt. Die Beschilderung der Parkplätze soll bis Freitag folgen, sagte WTG-Marketing-Chefin Larissa Strangmann gegenüber „Hooksiel-Life.“

Bislang war das Abstellen von Autos auf den Parkplätzen entlang der Bäderstraße und am Außenhafen kostenfrei. Allerdings musste alle Strandbesucher, die keine Gästekarte haben, Eintritt bezahlen, wenn sie die Strandbäder hinter der Deich nutzen wollten. Mit dieser Saison hat die WTG ihr Konzept umgestellt: der Strandzutritt ist für alle Badegäste frei, für das Parken wird eine Gebühr erhoben. Wer also zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommt, kann die Strände kostenfrei betreten.

Mit der Umstellung wird die Parkraumbewirtschaftung an den Stränden in Schillig, Horumersiel und Hooksiel harmonisiert. Eine Parkgebühr wird in Hooksiel ab Freitag, 26. Mai, im Zeitraum von 8 bis 20 Uhr erhoben. Eine Park-Tageskarte kostet 8 Euro. Kurzparker zahlen 60 Cent je 30 Minuten sowie 10 Cent für jeweils weitere 5 Minuten. Ein Stundenticket kostet also zum Beispiel 1,20 Euro. Ein Saison-Parktricket kann man für 130 Euro erwerben.

Bei den jetzt montierten neun Parkautomaten handelt es sich nach den Worten von Larrisa Strangmann allerdings nur um Übergangsgeräte. Die eigentlich vorgesehenen Automaten, bei denen die Abwicklung komplett papierlos über das Auto-Kennzeichen möglich ist, waren aktuell nicht lieferbar. Vorteil für die Parker: Sie müssen von der Parkuhr nicht zurück zum Auto laufen, um dort den Parkbon hinter der Windschutzscheibe zu hinterlegen.

Die künftig elf neuen Automaten sollen demnächst nachgerüstet werden, teilt die WTG mit. Schrankenanlagen wird es an den Parkplätzen im Freizeitgelände nicht geben. 

Die WTG kalkuliert mit Einnahmen in Höhe von 290 000 Euro aus den Parkgebühren an allen Stränden. Damit soll der Wegfall des Strandeintrittes kompensiert werden, den bislang vor allem Einheimische und Tagesgäste aus der Region gezahlt haben.