Wangerland (26. 1. 2026) – Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt im Zusammenhang mit der Insolvenz der gemeindeeigenen Wangerland Touristik GmbH gegen einen „ehemals verantwortlich Handelnden der Gesellschaft“. Die Anklagebehörde bestätige heute gegenüber „Hooksiel-life“ einen entsprechenden Bericht des „Jeverschen Wochenblatt“ (Montag-Ausgabe), wonach nach zwei Strafanzeigen von Privatleuten der Anfangsverdacht der Insolvenzverschleppung, der Untreue und des Verstoßes gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung besteht.
Auf finanzielle Schieflage zu spät reagiert?
Im Fokus der Ermittlungen dürfte der ehemalige WTG-Geschäftsführer Armin Kanning stehen, der das Unternehmen Anfang 2025 verlassen hat. Ende Juni hatte die WTG dann mit Blick auf Explosion der Baukosten für das Thalasso Meere Spa in Horumersiel von geplanten 8,8 auf zuletzt vermutete 23 Millionen Euro einen Antrag auf Insolvenz in Eigenregie gestellt, dem das Amtsgericht Wilhelmshaven im September stattgab.
Von Insolvenzverschleppung spricht man dann, wenn trotz einer vorliegenden Überschuldung oder einer Zahlungsunfähigkeit nicht umgehend ein Insolvenzantrag gestellt wird. Der Tatbestand der Untreue liegt vor, wenn zum Beispiel ein Geschäftsführer einem Unternehmen schadet, indem er wirtschaftlich sinnlose oder schädliche Verträge schließt. Dabei ist es strafrechtlich unerheblich, ob politische Gremien die (Fehl-) Entscheidungen mitgetragen haben.
Untersuchungen stehen erst am Anfang
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft, die unter anderem die Insolvenz-Antragsunterlagen geprüft hat, befinden sich die Ermittlungen noch in einem sehr frühen Stadium. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es noch völlig offen, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt. Auch gebe es derzeit noch keine Anhaltspunkte, die dazu führen könnten, die Ermittlungen auf weitere Beschuldigte zu erweitern. „Dies wird jedoch fortlaufend geprüft“, heißt es in „Hooksiel-life“ vorliegenden Stellungnahme der Behörde.
Gegen eine Insolvenzverschleppung spricht nach bisherigem Kenntnisstand, dass ein Wirtschaftsprüfer dem Gemeinderat und der WTG noch Ende 2024 bestätigt haben soll, dass kein Insolvenzgrund vorliegt. Aufgrund der vorhandenen Liegenschaften der WTG und der liquiden Mittel gebe es noch keinen Grund für einen Insolvenzantrag, hieß es damals nach Darstellung der ZUW-Gruppe im Gemeinderat.








