Hooksiel (12. 3. 2026) – Zu den Reizen von Hooksiel gehört die Überschaubarkeit des Ortes. Wer einigermaßen gut zu Fuß ist, der kann an einem Tag fast das gesamte Nordseebad ablaufen. Schwieriger wird für Menschen mit Gehbeeinträchtigungen, die auf Rollatoren angewiesen sind. Die Fußwege sind zum Teil holprig, zum Teil sehr schmal. Hinzu kommt, dass stellenweise Hecken und Gebüsche von den anliegenden Grundstücken in den Gehweg hineinwachsen.

Doch das ist es nicht allen, was eine Hooksielerin ärgert, die sich mit ihrem Unmut an „Hooksiel-life“ gewandt hat, namentlich aber nicht genannt werden möchte. Die Frau geht gern vom Wohnstift kommend die Friesenstraße entlang – mal auf dem Weg zum Einkaufen im Supermarkt, mal zum reinen Zeitvertreib. Häufig wird ihr der Weg aber durch auf dem Gehweg stehende Mülltonnen versperrt.
Fußgänger müssen ausweichen
„Ich kann ja noch verstehen, wenn am Morgen des Abholtages die jeweilige Mülltonne auf dem Fußweg steht“, so die Hooksielerin. Aber sobald die Müllabfuhr die Tonnen entleert hat, sollten die Behälter möglichst schnell wieder auf den Grundstücken verschwinden, damit Fußgänger nicht permanent vom Gehweg auf die Straße wechseln müssen, um die Engstellen zu passieren.
Als „unmöglich“ empfindet es die Dame, dass vor einigen Häusern, wohl zumeist mit Ferienwohnungen, die Wertstoff-, Bio- und Restmülltonnen gefühlt die ganze Woche auf dem Fußweg stehen. „Da kann man dann beim besten Willen nicht mehr dran vorbei kommen.“
Häufig vor Ferienwohnungen
Die Ursache für das Ärgernis liege vermutlich darin, dass die Vermieter ihren Hausmeisterservice nur einmal in der Woche gebucht haben. Der würde dann, je nach Abholplan, alle Tonnen an jenem Tag an die Straße und eine Woche später wieder zurückstellen. „Das geht doch so nicht“, klagt die ältere Dame, die dabei nicht nur an sich selbst denkt. „Wir machen uns den ganzen Ort kaputt.“
Rechtslage eindeutig
Die Rechtslage ist dabei eindeutig. In Friesland ist der Umgang mit Mülltonnen in der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises geregelt. Darin heißt es: „Die Abfallbehälter sind …am Abfuhrtag rechtzeitig so bereitzustellen, dass der Abfuhrwagen auf öffentlichen oder dem öffentlichen Verkehr dienenden privaten Straßen an die Aufstellplätze heranfahren kann und das Laden sowie der Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich sind.“ Und weiter: „Die Aufstellung (der Tonnen) muss so erfolgen, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden.“










