Planer: In Hooksiel dringend maximale Gebäudehöhe festlegen

Wangerland/Hooksiel (30.11.2022) – Die Gemeinde Wangerland will künftig ihr Planungsrecht stärker nutzen, um den Wohnungsmarkt zu steuern. Auf der Ratssitzung am Dienstag, 13. Dezember, soll das Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) förmlich verabschiedet werden, an dem die Gesellschaft für räumliche Planung und Forschung (NWP) und die Gremien der Gemeinde seit Dezember 2020 arbeiten. Jetzt stellten die Planer das finale Konzept im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung vor. Die Öffentlichkeit war bereits Ende August eingebunden worden.

Das Konzept gibt der Gemeinde Handlungsempfehlungen, welche der insgesamt rund 60 Bebauungspläne so überarbeitet werden müssen, dass die Funktionen „Dauerwohnen“ und „Ferien- bzw. Zweitwohnungen“ gesteuert werden könnten. Erheblichen Handlungsbedarf sehen die HWP-Fachleuten in Hooksiel, dem einwohnerstärksten Ortsteil des Wangerlandes. Hier sollte das Dauerwohnen westlich der Straßenlinie Middeldiek, Tegeler Plate, Robbenplate, Solthörner Straße und Soltwarf „langfristig und nachhaltig gesichert“ werden. Östlich davon ist bereits ein Sondergebiet für Ferienwohnungen und Dauerwohnen ausgewiesen.

Wohngebiet Hooksiel
Wenn Bauherren bei Neubauten die zulässige Maximalhöhe voll ausschöpfen, wirken die klassischen Einfamilienhäuser nebenan klein und bedrängt. Foto: hol

Die älteren Bebauungspläne, die vor allem Wohngebiete im Ortskern abdecken, müssten dringend überprüft werden. Einzelne Ferienwohnungen könnten hier erlaubt bleiben. Angepasst werden sollte aber die so genannte Dichte der Bebauung. Nach den alten Bauvorschriften ist etwa beidseits der Friesenstraße eine zweigeschossige Bebauung möglich. Tatsächlich gebaut wurden seinerzeit aber meist eingeschossige Einfamilienhäuser. 

Die Gefahr, so die Gutachter: Investoren kaufen die Grundstücke auf, reißen die Einfamilienhäuser ab und nutzen den rechtlichen Rahmen der zulässigen Bebauung vollständig aus – mit zwei Doppelgeschossen plus einem Staffelgeschoss. In einem solchen Komplex könnten dann bis zu acht Wohnungen entstehen, möglicherweise auch als Ferienwohnungen. Das ursprüngliche Gebäude wird dem Dauerwohnen entzogen, die Struktur des Straßenzuges verändert sich. 

Konkrete Aufgabe für den Gemeinderat, um derartige Gefahren zu bannen: Die zulässige Geschosszahl in den Bebauungsplänen muss angepasst oder alternativ eine maximale Wohnungszahl pro Grundstück festgelegt werden. Aber schon der Beschluss über das „Städtebauliche Entwicklungskonzept“, den der Rat fassen soll, kann hilfreich sein, um entsprechenden Wildwuchs einzudämmen. Mit Hinweis auf geplante Änderungen in dem Konzept können ungewollte Bauvorhaben erstmal auf Eis gelegt werden.

Bedarf für weitere Ferienhaussiedlungen in Hooksiel sieht das Planungsbüro nicht. Die Fachleute raten der Gemeinde aber, weitere Siedlungspotenziale auszuloten und gegebenenfalls schon die Flächen zu erwerben. Raum dafür sehen sie zwischen dem Sielhamm und der Umgehungsstraße und im Dreieck L 810/Bäderstraße (rückwärtig der Tankstelle). Sie plädieren zudem dafür, die Versorgungssituation im Ort zu verbessern, zumindest saisonal. Zwar habe das Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK) aus dem Jahr 2015 festgestellt, dass ein zweiter Supermarkt an der Bäderstraße ökonomisch nicht tragfähig sei. Die Planer raten dazu, die Erkenntnisse abzuwarten, die die Fortschreibung des EEK ergeben. Gegebenenfalls ergebe sich daraus eine Neubewertung.

Die Gutachter haben insgesamt 15 Orte und Ortschaften im Wangerland unter die Lupe genommen. Hohenkirchen etwa sollte als zentraler Ort gestärkt werden – Dauerwohnen im gesamten Ort, Ferienwohnungen plus Dauerwohnen rund um das Freizeitareal Wangermeer.

Großen Entflechtungsbedarf sehen die Gutachter für Horumersiel. Hier hat die Gemeinde bereits erste Bauleitverfahren auf den Weg gebracht. Das Ferienwohnen sollte hier auf den nördlichen Ortsbereich beschränkt werden. In älteren Ferienwohn-Gebieten (Seestraße, Schnepfenweg etc.) gebe es zum Teil großen Sanierungsbedarf. Dauerwohngebiete sollten ähnlich wie in Hooksiel durch restriktive Vorgaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung geschützt werden.