Wangerland/Hooksiel (11.1.2024) – Die Gemeinde Wangerland legt die Planung weiterer Windpark-Flächen für ein Jahr auf Eis. Der Verwaltungsausschuss hat am Montag in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen, die bereits im Oktober 2020 auf den Weg gebrachte Änderung des Flächennutzungsplans aufzuheben. Mit der Änderung hätte die Neuordnung der Windenergie-Nutzung im Wangerland geregelt werden sollen.
Wie Bürgermeister Mario Szlezak beteuert, richte sich die aktuelle Entscheidung nicht gegen die Nutzung der Windenergie. Vielmehr sei der Beschluss die Folge umfangreicher Änderungen im Planungsrecht bei der Ausweisung von Flächen für Windenergie-Parks sowie für das Erneuern bestehender Windkraftanlagen (Repowering).
Mit Blick auf die Energiewende habe es seitens des Gesetzgebers für diesen Bereich in den Jahren 2022 und 2023 grundlegende Änderungen gegeben. So sei etwa die grundsätzliche Planung für Windpark-Flächen auf die Landkreise übertragen worden. Zudem seien die Möglichkeiten fürs Repowering von Altanlagen erweitert worden. Vor diesem Hintergrund bestehe Unsicherheit, so Szlezak, ob die Gemeinde eine rechtssichere Planung fertigstellen könne, die die neuen Gegebenheiten berücksichtigt..
Nach dem Beschluss des Verwaltungsausschusses soll im Rahmen einer Fachausschusssitzung Anfang 2025 erneut über die erneute Aufnahme einer Planung für weitere Windenergie-Flächen beraten werden. Bis dahin, so Szlezak, dürfte es ein klareres Bild über die Rechtslage sowie über die Zahl der Altanlagen in der Gemeinde Wangerland geben, die repowert werden sollen.
Die meisten älteren Windkraftanlagen im Wangerland Mesen bis zur Rotorspitze um die hundert Meter. Im Rahmen des Repowerings installierte Neuanlagen könnten gut doppelt so hoch werden. Foto: hol
Hooksiel/Wangerland (27. 10. 2023) – Windenergie ist eine der Säulen der Energiewende. Neben dem Bau von einer Reihe von Offshore-Windparks auf hoher See soll auch die Windkraft-Ausbeute an Land deutlich erhöht werden – unter anderem durch das Erneuern alter Windkrafträder. Auch in der Gemeinde Wangerland erwägen eine Reihe von Windmüllern das so genannte „Repowering“ ihrer mehrere Jahrzehnte alten Anlagen. Neue Konverter haben eine zum Teil zehnfach höhere Nennleistung.
Repowering auch in Fremdenverkehrszone möglich
Wie der Landkreis Friesland als Genehmigungsbehörde bestätigt, hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen dafür in diesem Jahr erheblich erleichtert. So sind zum Beispiel Repower-Vorhaben – anders als die Planung neuer Windparks – ohne eine Bauleitplanung der Standort-Gemeinde möglich. Und: Repower-Anlagen können auch in Gebieten im Außenbereich aufgestellt werden, in denen die jeweilige Gemeinde eigentlich andere Entwicklungsabsichten Zwecke geplant hat.
Wie der Landkreis bestätigt, gelten die vereinfachten Repower-Regelungen auch für überplante Gebiete. Hier müssten aber die Belange der Raumordnung und der Bauleitplanung mit abgewogen oder in Einklang mit überregionalen Planungen wie etwa für den Bau von Energietrassen gebracht werden. Im Klartext heißt das fürs Wangerland: Auch die in der „Fremdenverkehrlichen Schwerpunktzone“ zwischen Hooksiel und Horumersiel stehenden Einzelanlagen können durch effizientere Neuanlagen ersetzt werden – wenn sich Investoren finden, die die Investition von fünf oder auch sechs Millionen Euro aufbringen und riskieren wollen.
Deutlich verkürzte Genehmigungsfristen
Aktuell lägen zwar noch keine Anträge von Investoren auf Repowering aus dem Wangerland vor, teilte der Landkreis auf Anfrage von „Hooksiel-life“ mit. Allerdings gäbe es drei Anträge auf Vorbescheide für entsprechende Projekte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Eine EU-Verordnung zum Windkraft-Repowering schreit etwa deutlich verkürzte Genehmigungszeiträume vor. Die maximale Bearbeitungsdauer ist auf sechs Monate festgeschrieben. Artenschutzprüfung und Umweltverträglichkeits-Prüfungen für die Neuanlagen können als so genannte „Delta-Prüfungen“ durchgeführt werden, bei denen nur die Unterschiede zur Altanlage und den bei deren Genehmigung eingereichten Unterlagen ermittelt werden müssen. Zu bewerten sei nur noch die zusätzliche Belastung durch die neue, moderne, aber zum Teil auch deutlich höhere Anlage, bestätigt der Landkreis.
Investoren entscheiden über Leistungsstärke
Über Leistungsstärke und Höhe der neuen Anlage entscheidet allein der Investor. Allerdings, so der Landkreis, müssten natürlich die Genehmigungs-Voraussetzungen erfüllt sein. So seien auch künftig die Grenzwerte etwa für Schallemissionen und Schattenwurf einzuhalten. Den so genannten „Disco-Effekt“ durch Windräder etwa müssen Anwohner maximal 30 Minuten am Tag oder bis zu acht Stunden im Jahr dulden.
Zu den zu erwartenden Belastungen von Anwohnern müssen die Investoren Gutachten bei der Genehmigungsbehörde einreichen. „Diese Gutachten werden zusätzlich von Fachpersonal gewürdigt“, versichert der Landkreis. „In der Konsequenz werden gegebenenfalls entsprechende Abschaltungen gefordert. Diese orientieren sich an den maximal zulässigen Immissionen.“ Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist für die Genehmigungsverfahren nicht zwingend vorgesehen.
Geringerer Abstand zu Wohnhäusern?
Dabei kann es zu kniffligen Fällen kommen. Der Grund: Die neuen Anlagen müssen nicht exakt am alten Standort gebaut werden. Die neue Windturbine, die durchaus 200 bis 250 Meter hoch sein kann, darf bis zum Zweifachen ihrer Gesamthöhe von der Altanlage entfernt stehen. Damit könnte sich der Abstand zu benachbarten Wohnhäusern erheblich verringern.
Dichter als die zweifache Anlagenhöhe dürfen Windräder auf keinen Fall an Wohnhäuser heranrücken. Beträgt der Abstand zu den Wohnhäusern aber noch mehr als die dreifache Höhe der Windkraftanlage, geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Konverter keine „erdrückende Wirkung“ haben kann. Eine Einschätzung, die Betroffene möglicherweise anders sehen.
Allerdings, so bestätigt der Landkreis, werden im Rahmen des Repowerings keine zusätzlichen Windräder installiert werden. „Nach derzeitig geltender Rechtslage können an einem Altstandort keine ergänzenden Anlagen entstehen“
Erleichterungen auch für Windparks
Erleichtert worden ist auch die Möglichkeit, schon bestehende Windparks zu erweitern oder zu modernisieren, die in durch die Raumordnungs- und Bauleitplanung abgesicherten Gebieten stehen. Soweit diese Flächen nicht in einem Naturschutzgebiet oder einen Natura-2000-Gebiet liegen, entfällt bei einem Repowering des Windparks die Pflicht zur Artenschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfung komplett. Vorausgesetzt die Investoren stellen ihre Anträge bei der Genehmigungsbehörde bis Mitte 2024.
Hooksiel/Wangerland (12. 2. 2023) – „Ein Windkraft-Turbo sieht anders aus“, kritisiert die Wangerländer Landtagsabgeordnete Katharina Jensen (CDU). Sie reagiert damit auf die Mitteilung des niedersächsischen Umweltministeriums, dass im Landkreis Friesland bis 2026 0,46 Prozent der Fläche für die Nutzung von Windenergie zur Verfügung gestellt werden soll.
„Friesland hat seine Hausaufgaben längst gemacht“, so Jensen. „Mit rund 0,8 Prozent, rund 781 Hektar, der Flächen im Kreis als Vorranggebiet Wind sind die von der rot-grünen Landesregierung vorgegebenen Ausbauziele Stand heute längst übererfüllt.“ Das jetzt von Umweltminister Christian Meyer (Grüne) verkündete Ausbauziel mache sie und die Windbauern im Wangerland eher ratlos, zumal das Umweltministerium bislang keine Informationen dazu gegeben hat, was die Grundlagen für die Soll-Zahlen sind.
Im Landesdurchschnitt sollen 2,2 Prozent der Flächen für der Windkraft bereit gestellt werden. Das niedrige Ausbauziel für Friesland, so befürchtet die Abgeordnete, könne sogar den gegenteiligen Effekt haben und die Motivation der Kommunen dämpfen, weitere Flächen für die Windkraft-Nutzung zur Verfügung zu stellen.
„Damit der Turbo wirklich zündet, braucht es dringend Bürokratieabbau und eine zusätzliche Motivation für die Städte und Gemeinden, weitere Flächen für Windkraft auszuweisen“, stellte die CDU-Politikern nach einem Besuch bei den Geschäftsführern der Bassens-Windpark Verwaltungs-GmbH im Wangerland, Johann Ortgies, Fritz Ortgies und Finn Harms-Janßen, fest.
Für Katharina Jensen ist mit Blick auf die angestrebte Energiewende klar: „Wir wollen und brauchen weitere Windkraftanlagen in Friesland.“ Derzeit hätten eine Reihe von Kommunen in Friesland, darunter auch die Gemeinde Wangerland, Bauleitverfahren auf den Weg gebracht, um nach weiteren Windenergie-Flächen su suchen. „Diese Dynamik darf sich jetzt nicht abschwächen, nur weil Friesland die Flächenziele nach Landesvorgabe bereits erreicht hat“, so Jensen.
Die Verantwortlichen für den Windpark Bassens sehen eine Reihe von Aufgaben für die rot-grüne Landesregierung, um den Windkraft-Ausbau tatsächlich zu beschleunigen. Beim erforderlichen Bürokratieabbau gehe es weniger um die Genehmigungsverfahren, die meist in wenigen Monaten abgewickelt seien. Aber potenzielle Windkraft-Projektierer müssten schon im Vorfeld eine Unmenge an Unterlagen, Studien und Untersuchungen einreichen, damit die Verfahren rechtssicher ablaufen können. Um den Windenergie-Turbo zu zünden, müsse daran angesetzt werden „Da geht es auch um Umwelt- und Artenschutz“, so Katharina Jensen. „Auch hier muss sich das grüne Umweltministerium bewegen, wenn die Energiewende zeitnah gelingen soll.“