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EWE senkt Preise für Gas und Strom

Friesland/Oldenburg (7. 5. 2023) – Der Energiedienstleister EWE, Grundversorger unter anderem im Landkreis Friesland, senkt zum 1. Juli senkt erneut seine Preise für Gas und Strom in der Grundversorgung. Das teilte das Oldenburger unternehmen heute mit. Von der Preissenkung würden rund 315000 Strom- und 165000 Gaskunden profitieren.

In der Grundversorgung sinkt der Arbeitspreis, also der Preis pro Kilowattstunde Strom, von derzeit brutto 40,96 Cent auf 39,23 Cent. Das entspricht einer Senkung beim Arbeitspreis von rund vier Prozent. Gegenüber dem Arbeitspreis, der noch zu Beginn des Jahres galt, ist der ab Juli gültige Arbeitspreis 22 Prozent niedriger. Der jährliche Grundpreis von 199,55 Euro bleibt unverändert. 

Ein Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2800 Kilowattstunden spart laut EWE mit dem neuen Preis gegenüber dem aktuellen etwa vier Euro im Monat. „Im Vergleich zum Strompreis, der noch zum Jahresbeginn galt, beträgt die Einsparung 25 Euro im Monat“, hat das Unternehmen berechnet.

Der Gaspreis sinkt in der Grundversorgung pro Kilowattstunde von 14,71 Cent auf 13,92 Cent (- 5 %). Gegenüber dem Arbeitspreis, der noch zu Beginn des Jahres galt, ist der ab Juli gültige Arbeitspreis beim Gas um gut 20 Prozent niedriger. Der jährliche Grundpreis bleibt unverändert bei 182,28 Euro. Einsparung für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 17500 Kilowattstunden: etwa 11,50 Euro im Monat. Im Vergleich zum von Anfang 2023: knapp 52 Euro im Monat. Diese Einsparungen in Euro gelten ebenfalls jeweils ohne Berücksichtigung der Preisbremse. Da der Gaspreis ab 1. Juli noch über dem Wert von zwölf Cent liegt, greift diese bei der EWE-Gasgrundversorgung weiterhin.

„Wie angekündigt beobachten wir die Marktentwicklung sehr genau und geben, sobald es möglich ist, sinkende Beschaffungskosten an unsere Kunden weiter“, verspricht EWE-Marktvorstand Dr. Christian Friege. „Aktuell sehen wir, dass sich der Energiemarkt weiterhin entspannt und können so nach der Preissenkung zum April dieses Jahres die Preise zum Juli erneut senken.“

Für Laufzeitverträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preises bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Kunden, die aktuell einen neuen Laufzeitvertrag abschließen, würden ebenfalls von der momentanen Marktentwicklung profitieren. EWE hatten den Preis für seine Laufzeitverträge bereits Ende April gesenkt.

Härtefallhilfe für Betreiber von Ölheizungen

Friesland/Hannover (26. 4. 2023) – Die Energiekosten sind rasant gestiegen. Jetzt können auch Privathaushalte, die mit Öl und nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, rückwirkend für 2022 „Härtefallhilfen“ beantragen. Darauf weist das Wirtschaftsministerium hin. So sollen Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlastet werden. 

Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in Niedersachsen am Donnerstag, 4. Mai freigeschaltet wird. Niedersachen nutzt das zentrale Antragsportal der „Kasse.Hamburg“, die auch die Bearbeitung der Anträge übernimmt.

Die Härtefallhilfe ist für Haushalte vorgesehen, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers. Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt, und zwar unter:

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

Dieser Rechner dient nur zur Information, die Prüfung findet erst nach Antragstellung statt. Unter diesem Link ist ab 4. Mai dann die Antragstellung möglich.

Zuschuss von bis zu 2000 Euro möglich

Betroffene können Rechnungen aus dem vergangenen Jahr einreichen und so einen Zuschuss von maximal 2000 Euro pro Haushalt erhalten. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro. Entscheidend sind dabei die individuellen Beschaffungskosten im Vergleich zum Durchschnittswert des Jahres 2021, dem so genannten Referenzpreis. Die Referenzpreise wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt.

Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten: Heizöl: 71 Cent/Liter (inkl. Umsatzsteuer), Flüssiggas: 57 ct/l, Holzpellets: 24 ct/kg, Holzhackschnitzel: 11 ct/kg, Holzbriketts: 28 ct/kg, Scheitholz: 85 Euro/Raummeter und für Kohle/Koks: 36 ct/kg.Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. 

Entlastet werden können Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreiber“), aber auch Mieter. Eigentümer können dabei als Direktantragstellende selber die Hilfen beantragen. Wenn die Feuerstätte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird, sind Vermieter beziehungsweise die WEG antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieter müssen nicht selber tätig werden.

Menschen, die sich im Umgang mit Computern nicht sicher fühlen, können auch einen Antrag auf Papier einreichen. Bei Bedarf bieten die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (AWO, Caritas, DRK, Diakonie, Landesverband der jüdischen Gemeinden, Paritätischer Wohlfahrtsverband) Unterstützung an. 

Beispiel-Rechnungen zu Entlastungen

In einem Beispiel rechnet das Wirtschaftsministerium eine mögliche Entlastung vor: Ein Haushalt bezog im vergangenen Jahr 3000 Liter Heizöl. Er musste dafür einen Preis von 1,60 Euro/Liter zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis: 0,71 Euro/l). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe 432 Euro. Der Weg dahin: Vom Rechnungsbetrag 2022 (4800 Euro) wird der doppelte Rechnungsbetrag für 2021 (2 x 2130 Euro = 4260 Euro) abgezogen. Von dem Ergebnis (540 Euro) deckt die Härtefallhilfe 80 Prozent ab, also 432 Euro.

Ein weiteres Beispiel: Ein Haushalt heizte mit Holzpellets und benötigte hiervon 4000 Kilogram. Im Jahr 2022 musste er dafür 0,70 Euro/kg zahlen. Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8 x ((4.000 x 0,7) – 2 x (4.000 x 0,24)) = 704 Euro.

Energiesparen lohnt sich trotz Preisbremsen für Strom und Gas

Wangerland/Oldenburg (28. 2. 2023) – Am 1. März treten die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme. Die staatlichen Entlastungen werden nach Angaben der EWE, Grundversorger auch für das Gebiet der Gemeinde Wangerland, bei rund 50 Prozent Kunden greifen. Die übrigen Kunden würden Verträge haben, deren Konditionen unterhalb der Preisbremsen liegen. 

Für ihre Kunden setzt die EWE die Preisbremsen um, ohne dass diese selbst aktiv werden müssen, teilt das Unternehmen mit. Man passe den Monatsabschlag an und informiere in Kundenschreiben darüber, wie sich der neue Betrag errechnet. Erklärvideos in den sozialen Medien und ausführliche Erläuterungen auf der Internetseite www.ewe.de würden das Informationsangebot ergänzen.

Grundlage für die Berechnung der Gas- und Wärmepreisbremse ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Für 80 Prozent dieser Verbrauchsprognose wird der Preis bei 12 Cent/kWh (Erdgas) bzw. 9,5 Cent/kWh (Wärme) gedeckelt. Für die restlichen 20 Prozent gilt weiter der vertraglich vereinbarte Preis. Grundlage für die Gas- und Wärmepreisbremse ist das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG).

Die Berechnung der Strompreisbremse erfolgt auf Grundlage der aktuellen Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. Für 80 Prozent dieser Verbrauchsprognose wird der Preis bei 40 Cent/kWh gedeckelt. Für die restlichen 20 Prozent gilt auch hier der vertraglich vereinbarte Preis. Grundlage für die Strompreisbremse ist das Strompreisbremsengesetz (StromPBG).

Die Preisbremsen sind so angelegt, dass es sich Energiesparen weiterhin lohnt. Je geringer der Gesamtverbrauch, desto kleiner ist der Anteil des Verbrauchs jenseits der festgelegten Preisbremse von 12 Cent/kWh (Erdgas) bzw. 9,5 Cent/kWh (Wärme) sowie 40 Cent/kWh (Strom), erläutert die EWE. 

Unabhängige Finanzportale raten dazu, die Berechnung der Preisbremsen der Strom- bzw. Gaslieferanten unbedingt genau nachzurechnen. Fehler können schnell mehrere Hundert Euro ausmachen. Hilfestellung dabei gibt unter anderem die Redaktion „Finanztip“.

Energieversorger EWE senkt Preise für Strom und Gas zum 1. April

Oldenburg/Hooksiel (3. 3. 2023) – Der Oldenburger Energiedienstleister senkt zum 1. April seine Preise für Gas und Strom in der Grundversorgung um 15 und 16 Prozent. Davon profitieren nach Unternehmensangaben 350 000 Strom- und 170 000 Gaskunden, darunter auch Bürger der Gemeinde Wangerland. 

Der Arbeitspreis je Kilowattstunde Strom sinkt von derzeit brutto 49,97 Cent auf 40,96 Cent ( -16%) . Der jährliche Grundpreis von brutto 199,55 Euro bleibe unverändert. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2800 Kilowattstunden sinke die monatliche Stromrechnung um 21 Euro. 

Der Gaspreis sinkt in der Grundversorgung pro Kilowattstunde von brutto 17,47 Cent auf 14,71 Cent (-15%). Auch hier bleibt der jährliche Grundpreis (182,28 Euro). Die Entlastung für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20000 Kilowattstunden beziffert die EWE mit 46 Euro im Monat. 

„Wir sind froh, dass nach dem massiven Anstieg der Großhandelspreise im vergangenen Jahr aus der aktuellen Marktentwicklung sinkende Beschaffungskosten resultieren und wir in Verbindung mit unserer Beschaffungsstrategie jetzt für unsere Kunden die Preise senken können“, erklärt der EWE-Vorstandsvorsitzende Stefan Dohler. Als Grund für die Entwicklung nennt er beim Gas den bislang milden Winter sowie das in diesem Winter reduzierte Risiko einer drohenden Gasmangellage – nicht zuletzt aufgrund immer noch hoher Speicherfüllstände.

Beim Strom, so Dohler, seien die Stromgestehungskosten gesunken, weil zum einen durch den sinkenden Gaspreis auch die Herstellung von Strom aus Gas günstiger werde. Zum anderen werde zunehmend weniger Strom exportiert, da gerade Frankreich perspektivisch wieder stärker eigene Kernkraftwerke zur Stromerzeugung nutze.

Die staatlich beschlossene „Preisbremse“, Oliver Bolay, Geschäftsführer der EWE Vertreib GmbH, werde EWE ab dem 1. März bei den betreffenden Kunden in den Abschlagszahlungen berücksichtigen. Für rund 50 Prozent der EWE-Kunden komme die Preisbremse aber nicht zum Tragen, da ihre Preise unter dem Niveau liegen, ab dem die Preisbremse greife.

Bolay weist auch darauf hin, dass die Preisbremsen nur für 80 Prozent des Verbrauchs zur Anwendung kommen und – als Anreiz zum Energiesparen – für die restlichen 20 Prozent der vertraglich vereinbarte Preis gelte. Die Kunden sollen ab Mitte Februar schriftlich über die Anwendung der Preisbremse informiert werden. Zusätzliche Informationen bietet das Unternehmen im Internet.

Trotz der aktuellen Stabilisierung der Energiemärkte sei die Energiekrise noch nicht vorüber, warnt Dohler. Energiesparen bleibe das Gebot der Stunde. „Jede Kilowattstunde, die wir jetzt einsparen, hilft uns dabei, vor dem nächsten Winter die Speicher wieder zu füllen. Dass der dann ebenfalls mild verläuft, kann eine trügerische Hoffnung sein.“ 

Als Beitrag zur Versorgungssicherheit wertet der EWE-Chef insbesondere den Bau einer circa 70 Kilometer langen LNG-Pipeline, über die das Unternehmen Gas aus dem Raum Wilhelmshaven weiter zu den nordwestdeutschen Gasspeicherstandorten leiten will – unter anderem zu den EWE-Speichern in Nüttermoor und Jemgum sowie zu den Ferngasleitungen. „Perspektivisch soll grüner Wasserstoff durch diese Leitung strömen“, versichert Dohler.